Phosphorrückgewinnung

Klärschlämme müssen künftig als Phosphorquelle genutzt werden. Das schreibt die neue Klärschlamm-Verordnung vor, die vergangene Woche den Bundestag passierte. Doch bis die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung greift, wird noch einige Zeit verstreichen.

Bundestag verabschiedet Klärschlamm-Verordnung


Die neue Klärschlammverordnung hat die nächste Hürde im Gesetzgebungsprozess genommen. Am Freitag (10. März) beschloss der Bundestag den Entwurf, den das Bundeskabinett bereits am 18. Januar verabschiedet hatte. Die geplante Verordnung verpflichtet Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurückzugewinnen.

„Künftig ist es nicht mehr egal, ob die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe recycelt werden oder ungenutzt verloren gehen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leite einen Paradigmenwechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll.

In Deutschland fallen pro Jahr rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) zur Entsorgung an. Rund zwei Drittel des Materials wird bislang verbrannt, etwa ein Drittel wird zu Düngezwecken in der Landwirtschaft und zudem im Landschaftsbau eingesetzt. Tritt die Verordnung wie geplant in Kraft, dürfen künftig nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden. Der Einsatz im Landschaftsbau wäre ebenfalls nicht mehr möglich.

Bis die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung greift, wird allerdings einige Zeit vergehen. Denn die Verordnung sieht lange Übergangsfristen vor. So müssen Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten den Pflanzennährstoff erst 12 Jahre nach Inkrafttreten recyceln. Für Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Kleinere Abwasserbehandlungsanlagen (weniger als 50.000 Einwohner) sind laut Verordnung weiterhin von der Rückgewinnungspflicht ausgenommen.

Konkrete technische Verfahren zur Durchführung der Rückgewinnung macht der Verordnungsentwurf nach wie vor nicht. Dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Die Beratung hierzu ist für den 12. Mai vorgesehen.

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