Hohe Belastungen

Die geplante Novelle der TA Luft stößt in der Recyclingwirtschaft auf breite Ablehnung: Der bvse befürchtet hohe Belastungen für kleine und mittelgroße Firmen. Auch deshalb, weil die Bagatellgrenzen abgesenkt wurden.

bvse kritisiert Novelle der TA Luft


Der Entsorgerverband bvse kritisiert vor allem, dass der aktuelle Entwurf der TA Luft deutlich über europarechtliche Vorgaben hinausgehe. Die genehmigungs- und planungsrechtlichen Neuregelungen seien für kleine Unternehmen „kaum zu stemmen“ und bedeuteten selbst für mittlere Unternehmen unverhältnismäßig hohe Belastungen, beklagt der Verband. Im Wettbewerb mit Konzernen und kommunalen Unternehmen könnten sich die Belastungen existenzbedrohend auswirken.

„Im vorliegenden Entwurf der TA Luft ist das Instrument der Bagatellgrenzen leider völlig ausgehöhlt worden“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Die Bagatellgrenzen seien systematisch abgesenkt worden. „Das wird dazu führen, dass sie in der Praxis keine Rolle mehr spielen werden und so erheblich mehr Unternehmen als bisher bei Neu- bzw. Änderungsgenehmigungen der TA Luft unterliegen.“

„Unverhältnismäßig hoher Aufwand“

Der Verband fordert daher die Schaffung von praktikablen Bagatellgrenzen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Das sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dringend notwendig. Das gelte unter anderem auch für die Anforderung, Umschlagsflächen einzuhausen und mit Absaug- und/oder Filtereinrichtungen auszustatten. Diese generelle Forderung ist nach Auffassung des bvse in vielen Anlagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erfüllen. Dies betreffe insbesondere die Anlagen der 4. BImSchV, in denen Abfälle aus Haushaltungen anfallen.

Rehbock verweist auf Untersuchungen des Umweltbundesamtes, wonach durch Befeuchtungsmaßnahmen eine Staubminderung von 80 bis 90 Prozent erreicht werde. Der Minderungsgrad sei gemäß den Untersuchungen des Umweltbundesamtes sogar effektiver als eine Kapselung und Absaugung. Das Gleiche gelte für die Vorgabe, loses Material nur in geschlossenen Räumen zu lagern.

Rehbock verweist aber auch auf den Koalitionsvertrag. Dieser sehe vor, dass den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu garantieren ist. Unter anderem soll das durch schnellere, einfachere Genehmigungsverfahren und mit einer konsequenten 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben erfolgen. Der Entwurf der TA Luft dagegen gehe über die EU-rechtlichen Vorgaben hinaus. Und obendrein würde er zu einer erheblichen Nachrüstung bestehender Anlagen und zu einer deutlichen Verlängerung von Genehmigungsverfahren führen.

 

© 320° | 30.10.2018

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