Noch in dieser Legislaturperiode

Noch ist Zeit, die geplante Mantelverordnung in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen, meinen die Verbände bvse und BR Bayern. Sie warnen vor einem Scheitern: Denn dann müssten die Ländererlasse in 16 Bundesländern neu verhandelt werden.

bvse und BR Bayern drängen auf Mantelverordnung


„Wir warnen davor, die Mantelverordnung auf die lange Bank zu schieben. Die Beratungen sind auf einem guten Weg. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ist sinnvoll und möglich“, betonen der bvse-Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung und der Baustoff Recycling Bayern in einer gemeinsamen Erklärung. Sie reagieren damit auf Stimmen aus dem parlamentarischen Raum, die die Verabschiedung der Mantelverordnung erst nach der Bundestagswahl im September wieder in Angriff nehmen wollen.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf der Mantelverordnung umfasst die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie die Änderung der Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Durch den Entwurf wird die Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen inklusive Bodenaushub erstmalig auf Grundlage eines zwischen Grundwasserschutz, Bodenschutz und Abfallwirtschaft abgestimmten, wissenschaftlich fundierten Konzepts geregelt. Beide Verbände haben dies in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Ausdruck gebracht.

Wörtlich heißt es in dem Verbändeschreiben: „Wir unterstützen das Verordnungsgebungsverfahren und halten, unter Berücksichtigung des in unseren Stellungnahmen dargestellten Nachsteuerungsbedarfs, aus fachlicher Sicht den Abschluss des Verfahrens noch in 2017 für möglich. Ein Scheitern würde die Unsicherheiten und rechtlichen Bedenken bei allen Beteiligten weiter erhöhen. Insbesondere müssten Ländererlasse, die nicht mehr dem im Verordnungsverfahren der MantelV neu geschaffenen Stand der Technik entsprechen und deren Rechtsqualität längst in Frage gestellt ist, in 16 Bundesländern neu verhandelt werden. Damit würde insbesondere die Akzeptanz gegenüber Ersatzbaustoffen zusätzlich verringert und der Einsatz von Ersatzbaustoffen weiter reduziert werden.“

Auch Behörden verlieren Überblick

bvse und BR Bayern zeigen sich davon überzeugt, dass nur durch ein bundeseinheitliches und rechtsverbindliches Regelwerk der Einsatz von Ersatzbaustoffen bundesweit gefördert werden kann. Auf diesem Wege könnten die Recyclingquoten nachhaltig gesteigert werden. Allerdings dringen bvse und BR Bayern darauf, dass die Vollzugstauglichkeit des Verordnungspakets verbessert wird. Sie fordern daher, dass sich der Verordnungsgeber auf ein einziges Analyseverfahren, nämlich das Schüttelverfahren als einfaches, praxisbewährtes und kostengünstiges Verfahren, festlegt. Auch eine weitergehende Harmonisierung mit der Deponieverordnung sei unerlässlich.

Die Verbände weisen darauf hin, dass die Zeit knapp wird. In vielen Regionen sei es bereits heute sehr schwierig bis unmöglich, neue Abbauflächen zu erschließen und/oder zu erwerben. Durch den gesteigerten Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen könne sich der Bedarf an Primärbaustoffen sowie der durch den Rohstoffabbau bedingten Flächenbedarf jedoch spürbar reduzieren.

Bisher wird der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen auf der Grundlage unterschiedlichster Regelungen (z. B. LAGA M20, Länderspezifische Erlasse, Leitfäden, Richtlinien usw.) vollzogen. Das seien Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland und auch bzgl. der einzelnen Ersatzbaustoffe (RC-Baustoffe, Gleisschotter, Schlacken, Aschen usw.) uneinheitlich ausgestaltet sind, betont der bvse. Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und auch die zuständigen Behörden selbst würden aufgrund der Komplexität der Regelungen schnell den Überblick verlieren. Somit komme es zu Fehlern und Missverständnissen.

Die Mantelverordnung ermöglicht es nach Auffassung des bvse, das Recycling stärker als bisher zu nutzen. Die Mantelverordnung schaffe mit Öffnungsklauseln für Länderregelungen auch die Voraussetzungen, um Bodenaushub und andere Bauabfälle, deren Recycling technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, in größeren Umfang wie bisher zu verfüllen.

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