Wochenrückblick

Rummler kündigt seinen Abschied und die Überprüfung der Altholzverordnung an, das Kartellamt zwingt die dualen Systeme an den Verhandlungstisch und eine Studie zeigt die möglichen Inhalte einer Behandlungsverordnung auf. Außerdem: Die Auto-Umweltprämien zeigen kaum Wirkung. Wir blicken zurück: Das war die Woche.

Das war die Woche


bvseWer Thomas Rummler nochmal persönlich treffen möchte, muss sich beeilen. Denn lange wird er nicht mehr im Amt sein. Er werde die neue Hausleitung nach der Bundestagswahl nur noch wenige Tage begleiten, sagte der BMUB-Unterabteilungsleiter gestern (14. September) bei der bvse-Jahrestagung in Potsdam. Rummler ist Teil einer Pensionierungswelle in der BMUB-Abteilung Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz, die auch Abteilungsleiter Helge Wendenburg und andere Referenten aus dem Amt spülen wird. Folglich werden in den kommenden Monaten zentrale Positionen neu besetzt. Welche Schwerpunkte für die Agenda der neuen Legislaturperiode gesetzt werden, ist damit offener denn je. Nach Rummlers Auffassung gibt es aber einige Bereiche, die gute Chancen haben, ihren Platz auf der Agenda zu finden: Die Novelle der Altholzverordnung, die Überarbeitung des Batteriegesetzes, das Recycling von Seltenen Erden und die Umsetzung der Abfallhierarchie bei Altreifen, Altholz, Altöl und Alttextilien. „Es bleibt schon noch einiges zu tun“, bilanzierte er.


bvseDass das BMUB in der auslaufenden Legislaturperiode eine ganze Reihe von Verordnungen neu geregelt hat, ist zweifelsohne auch Rummlers Verdienst. Dass dabei die neuen Regelungen in der Branche unterschiedlich bewertet werden, liegt in der Natur der Sache. Der bvse-Präsident Bernhard Reiling jedenfalls klang am Mittwoch bei der Mitgliederversammlung im Großen und Ganzen zufrieden. Mit ein wenig gutem Willen könne in den nächsten Monaten nun auch die Mantelverordnung abgeschlossen werden, sagte er vor den Verbandsmitgliedern. Sorge bereitet Reiling die zunehmende Konzentration und der Umstand, dass in der Praxis fast jeder angemeldete Zusammenschluss auch genehmigt wird. „Offensichtlich reicht das Instrumentarium nicht aus“, so der Verbandspräsident. „Hier muss etwas geschehen, damit der Mittelstand und damit Deutschland stark bleibt.“


Quelle: Dirk Kruse/pixelio.deDas Bundeskartellamt zwingt die dualen Systeme wieder an den Verhandlungstisch. In einem Schreiben an die Systembetreiber stellt die Behörde klar, dass weder die „alten“ Clearingverträge noch die „neuen“ Clearingverträge die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot erfüllen. Eine solche Freistellung setzt nämlich voraus, dass die vertraglichen Regelungen zum Mengenclearing auch tatsächlich ein effektives Clearing erlauben. Dies bezweifelt die Kartellbehörde bezüglich der alten Verträge. Zur Begründung heißt es, dass die erneut zu Tage getretenen Mengenabweichungen die Funktionsfähigkeit der alten Clearingverträge in Frage stellen würden. Letztlich müssen die Systembetreiber nun eine gemeinsame Vertragslösung finden. Denn solange die in beiden Verträgen vorgesehenen Meldungen nicht von allen Systemen als Grundlage für ein Clearing im Jahre 2018 akzeptiert werden, ermöglichten weder die alten noch die neuen Verträge nach dem 31.12.2017 ein Mengenclearing, stellt das Kartellamt klar. Folglich würde keiner der beiden Verträge die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot erfüllen.


Quelle: © djama – Fotolia.comAls im Oktober 2015 das novellierte ElektroG 2 in Kraft trat, wurde die Bundesregierung zugleich ermächtigt, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten festzulegen. Die ersten Schritte wurden dazu schon unternommen. Inzwischen liegt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes vor, die die Grundlage für eine so genannte Behandlungsverordnung sein könnte. Eine solche Verordnung würde das ElektroG als untergesetzliches Regelwerk ergänzen. Der Titel der Studie lautet „Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten“. Die wesentlichen Inhalte haben wir für Sie zusammengefasst. Mehr zu diesem Thema


Quelle: ©iStock.com/hroe Die Umweltprämien, die die Autohersteller Anfang August auf dem Diesel-Gipfel in Aussicht stellten, waren von Anfang an umstritten. Schon allein deshalb, weil heutzutage kaum ein Neufahrzeug den Händler verlässt, ohne dass dem Käufer ein Rabatt gewährt wird. In der Regel liegt der Rabatt in der Größenordnung von 20 Prozent. Die Umtauschprämie hingegen bezieht sich auf den Listenpreis. Unter dem Strich ist die Umweltprämie also deutlich weniger wert. Vielleicht ist das einer der Gründe, warum die Umweltprämie bislang kaum Wirkung zeigt. Nach einer aktuellen Umfrage gibt nur jeder fünfte Händler an, dass sich das Neuwagengeschäft belebt hat. Das große Geschäft war die Umweltprämie für die Altautoverwerter also bislang nicht. Und wenn Branchenvertreter Recht behalten sollten, dann wird es das auch nicht werden. Mehr zu diesem Thema


Zählen Sie auch zu den Wahlberechtigten, die noch nicht wissen, welche Partei Sie bei der Bundestagswahl am 24. September wählen sollen? Dann ist vielleicht der interaktive F.A.Z.-ifo-Steuerrechner eine kleine Entscheidungshilfe. Damit können Sie ab sofort vergleichen, wie die unterschiedlichen finanzpolitischen Vorstellungen der Parteien Ihr Einkommen und die Verteilung der Steuerlast in Deutschland beeinflussen würden. Grundlage des Rechners sind Daten des statistischen Bundesamts zur Einkommensbesteuerung sowie Angaben aus den Wahlprogrammen der Parteien für die anstehende Bundestagswahl. Übrigens sind Sie als unentschlossener Wähler nicht allein – im Gegenteil: Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach von August wissen 46 Prozent der Deutschen noch nicht, welche Partei sie wählen wollen – ein absoluter Rekordwert.

Aber auch abseits dieser Themen gab es in dieser Woche noch weitere interessante Entwicklungen. Für den besseren Überblick haben wir alle Artikel aus dieser Woche nochmals zusammengestellt. Die Artikel-Übersicht finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!

Ihr

Stephan Krafzik

Chefredakteur

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