Gesetzgebungsverfahren

Der Umweltausschuss des Bundesrats will das geplante Verpackungsgesetz verhindern und das Projekt Wertstoffgesetz neu aufrollen. Das wird ihm nicht gelingen, dafür ist sein Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu gering. Was ihm aber bleibt, ist die Hoffnung auf den Vermittlungsausschuss. Das hat auch schon beim Kreislaufwirtschaftsgesetz funktioniert.

Der lange Arm des Umweltausschusses


Von Stephan Krafzik

Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember hat der Entwurf für das Verpackungsgesetz seine Reise durch das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt. Erste Station waren am vergangenen Mittwoch die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat. Der Umweltausschuss hat den Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt und eine Rückkehr zum Projekt Wertstoffgesetz gefordert. Der Wirtschaftsausschuss trägt die Grundzüge des Gesetzentwurfes mit.

Das Votum des Umweltausschusses kam nicht überraschend. Im Ausschuss sitzen die Umweltminister der Bundesländer sowie die Umweltsenatoren der Stadtstaaten. 10 der 16 Mitglieder kommen aus den Reihen der Grünen, die auch zu den politischen Initiatoren des Wertstoffgesetzes unter kommunaler Organisationsverantwortung zählen.

Es waren die Grünen, die mit ihrer Bundesratsinitiative vor genau einem Jahr den Streit um die Zuständigkeit für die gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen entfacht hatten. Gesteuert wurde das Vorhaben von der Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni), deren Sprecher, der Berliner GGSC-Rechtsanwalt Hartmut Gaßner, über enge Kontakte zu den Grünen verfügt.

Zunächst lief auch alles nach Plan. Die Gegner der dualen Systeme betrieben eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit, schafften es in die Tagesthemen und drängten die dualen Systeme immer mehr in die Defensive. Doch dann vereinbarten der Kommunalverband VKU und verschiedene Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft über Nacht einen Kompromiss, der das Vorhaben, die Erfassung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Verpackungen gemeinsam zu regeln, begrub. Das war das Ende des Wertstoffgesetzes und die Geburt des Verpackungsgesetzes.

Aus Sicht von Gaßner war der Kompromiss ein Fehler, aus Sicht der Grünen-Umweltminister ebenfalls. Von daher überrascht es nicht, dass sie nun das Verpackungsgesetz kritisieren und im Umweltausschuss die Rückkehr zum Projekt Wertstoffgesetz fordern. Doch ihr Einfluss auf das Vorhaben Verpackungsgesetz ist begrenzt, dafür hat das Bundesumweltministerium (BMUB) gesorgt.

Letzte Entscheidung hat der Bundestag

Das BMUB hat das Verpackungsgesetz als Einspruchsgesetz in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das bedeutet, dass zunächst wie bei jedem Gesetz der Gesetzentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wird. Die zuständigen Ausschüsse, darunter der Umweltausschuss, haben ihre Empfehlungen bereits abgegeben. Am 10. Februar wird der Bundesrat über den Entwurf beraten.

Danach wird der Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt, um ihn anschließend wieder dem Bundesrat zu übermitteln. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat lediglich Änderungswünsche äußern und in letzter Konsequenz den Vermittlungsausschuss anrufen. Einen größeren Einfluss hat die Länderkammer bei einem Einspruchsgesetz nicht. Letztlich kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen.

Die Forderung des Umweltausschusses, das geplante Verpackungsgesetz aufzugeben und zum Projekt Wertstoffgesetz zurückzukehren, ist daher Wunschdenken, das wird nicht passieren. Die Bundesregierung hat das Verpackungsgesetz im Bundeskabinett beschlossen, beide Regierungsparteien, CDU und SPD, verfügen über eine breite Mehrheit im Bundestag. Doch die Frage bleibt, welche Kräfte die Grünen-Politiker mobilisieren können, um zumindest weitere Zugeständnisse zugunsten der Kommunen abzuringen.

Politiker aller Couleur stehen kommunalen Belangen stets offen, das zeigt auch die Erfahrung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, als im Vermittlungsausschuss noch Änderungen zugunsten der Kommunen aufgenommen wurden. Von daher ist nicht auszuschließen, dass sich Ähnliches auch beim Verpackungsgesetz wiederholen wird. Eine Richtungsentscheidung wird der Bundesrat am 10. Februar fällen. Folgt die Länderkammer der Empfehlung des Umweltausschusses, wird das Gezerre um Zuständigkeiten von neuem beginnen.

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