Gesetzgebung

Nach langen Diskussionen ist die Mantelverordnung inzwischen im Bundesrat angekommen. Dort soll der Entwurf am 22. September im Plenum beraten werden. Wahrscheinlich werden die Bundesländer Änderungen fordern. Doch was passiert dann, zwei Tage vor der Bundestagswahl?

Der ungewisse Weg der Mantel-Verordnung


Die Mantelverordnung geht vermeintlich in die Endphase. Inzwischen liegt der Verordnungsentwurf beim Bundesrat. In der ersten Septemberwoche werden sich der Umweltausschuss des Bundesrats sowie vier weitere Ausschüsse (Verkehrs-, Wirtschafts-, Wohnungsbauausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz) mit dem Entwurf befassen. Die Plenarsitzung ist für den 22. September anberaumt. Doch wie geht es dann weiter mit dem Verordnungsentwurf?

Die Mantelverordnung, die die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung umfasst, ist momentan auf dem Stand der Kabinettsfassung vom Mai 2017. Der Bundestag hatte nach dem Kabinettbeschluss auf eine weitere Beratung verzichtet, so dass der Verordnungsentwurf nun direkt dem Bundesrat zugeleitet wurde.

Für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gibt es nun zwei Optionen. Zum einen ist es möglich, dass die Länder am 22. September dem Entwurf ohne Änderungsmaßgaben zustimmen werden. In diesem Fall wird die Kabinettsfassung als Urschrift ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wäre die Mantelverordnung quasi in dieser Legislaturperiode abgeschlossen.

Zum anderen ist es möglich, dass die Ländervertreter der Mantelverordnung nur mit Änderungsmaßgaben zustimmen werden. In diesem Fall wäre erneut das Bundeskabinett am Zug, erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums (BMUB). Das Kabinett könnte dann den geforderten Änderungen an der Verordnung zustimmen. Danach würde die Verordnung in Neufassung wieder in den Bundestag gehen. Gibt es dort keine Einwände, könnte sie verkündet werden.

Sollte die Bundesregierung die Änderungsmaßgaben des Bundesrates aber nicht übernehmen wollen, müsste sie einen abweichenden Vorschlag unterbreiten. Dieser würde dann erneut von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Verordnung bleibt nach der Bundestagswahl erhalten

Der Umstand, dass am 24. September der Bundestag neu gewählt wird, ändert an diesem Ablauf nichts. Denn das so genannte Diskontinuitätsprinzip kommt bei der Mantelverordnung nicht zum Tragen. Dieses Prinzip besagt im Kern, dass Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfallen. Dies ist bei der Mantelverordnung nach Angaben der BMUB-Sprecherin nicht der Fall. Das bedeutet, dass das Verordnungsgebungsverfahren in der neuen Legislaturperiode ohne eine erneute Befassung von Kabinett oder Bundestag fortgeführt werden kann.

Bei der bevorstehenden Beratung im Bundesrat erscheint es am wahrscheinlichsten, dass die Länder Änderungen an der Mantelverordnung beschließen werden. Forderungen in diese Richtung kommen bereits von der Deutschen Bauindustrie und dem Deutschen Baugewerbe. „Trotz zu begrüßender Fortschritte gegenüber dem Referentenentwurf sehen wir mit großer Sorge, dass der vorliegende Kabinettsbeschluss wichtige technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte für kosten- und umweltgerechtes Bauen nicht berücksichtigt“, erklären die beiden Verbandspräsidenten Peter Hübner und Hans-Hartwig Loewenstein.

Die Branchenvertreter befürchten Stoffstromverschiebungen auf die Deponie in Höhe von 50 Millionen Tonnen und damit verbunden höhere Entsorgungspreise und längere Transportwege. Aus ihrer Sicht sind die im Erfüllungsaufwand des BMUB angesetzten Mehrkosten von mindestens 190 Millionen Euro viel zu gering bemessen. Sie fordern, die Kosten für Entsorgungswege, fehlende Entsorgungsmöglichkeiten und notwendige Mehrfachbeprobungen sowie nicht aufeinander abgestimmte Regelungen innerhalb der Mantelverordnung ehrlich zu benennen.

Durch den Mengenanstieg sei darüber hinaus mit einem sehr kurzfristig eintretenden Deponienotstand zu rechnen. „Wir gehen von einem Entsorgungsnotstand binnen vier bis fünf Jahren aus, da Ersatzbaustoffe ohne Produktstatus in der Praxis nicht zu vermarkten sein werden.“ Dementsprechend werde der Markt auch schnell mit steigenden Preisen reagieren, das habe die jüngste Entwicklung im Rahmen der HBCD-Dämmstoffentsorgung gezeigt.

„Bei diesem wichtigen Thema darf es nicht um Schnelligkeit gehen“, so Hübner und Loewenstein. „Letztlich muss es darum gehen, ein wirklich tragfähiges Regelwerk zu verabschieden, das den Belangen von Boden- und Grundwasserschutz sowie der Abfallvermeidung und dem Ressourcenschutz ausgewogen und verhältnismäßig gerecht wird und dabei vermeidbaren Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand entgegenwirkt.“

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