Neue Studie

Trifft es zu, dass Hersteller von Elektrogeräten gezielt Mängel einbauen? Und stimmt es, dass die Nutzungsdauer der Geräte immer kürzer wird? Antworten liefert eine aktuelle Untersuchung.

Die geplante Produkt-Lebensdauer


Die aktuelle Untersuchung hat das Umweltbundesamt (UBA) durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich kein Nachweis findet, dass Hersteller gezielt Mängel in ihre Produkte einplanen, um damit die Nutzungsdauer zu verkürzen. Eine solche sogenannte geplante Obsoleszenz konnte das UBA in einer aktuellen Studie nicht nachweisen.

Die Analyse bestätigt jedoch, dass die Erstnutzungsdauer bei den untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Gründe zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster, so das UBA. In der Regel wurde beobachtet, dass praktisch alle Komponenten und Bauteile eines Gerätes ausfallen können. Allerdings haben manche Komponenten und Bauteile vergleichsweise höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten und wirken eher lebensdauerlimitierend.

statistic_id171470_umfrage-in-deutschland-zu-im-haushalt-vorhandenen-elektrogeraete-bis-2015Das UBA betont, dass die Meinung, Hersteller und Industrie seien „Täter“ und Verbraucher die „Opfer“der Obsoleszenz, zu eindimensional sei. Vielmehr würden beide Gruppen die Produktentwicklung und Konsummuster beeinflussen. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik seien Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Im Bereich der Fernsehgeräte beispielsweise würden von den Verbrauchern innerhalb eines Jahres neue Entwicklungen erwartet.

Dieser kurze Innovationszyklus könne zu Lasten der Qualität gehen, so das UBA. Weil es für den Hersteller günstiger ist, würden manche Geräte nur noch auf bekannte Schwachstellen und nicht mehr umfassend getestet. Auf diese Weise lässt sich die Testzeit von mehreren Monaten auf wenige Wochen reduzieren. Die Hersteller planen hier also keinen Defekt ein, wohl aber eine bestimmte Produktlebensdauer, die sich nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet, so das UBA.

Kaum Transparenz bei der geplanten Lebensdauer

„Problematisch ist die mangelnde Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Man sieht dem Produkt nicht an, für welche Lebensdauer es konzipiert wurde“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. „Auch der Preis ist da nicht immer ein zuverlässiger Indikator. Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt.“

Defizite sieht das UBA bislang beim reparaturfreundlichen Design von Produkten und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die auch für nicht-herstellergebundene Werkstätten zugänglich sein sollten. Das UBA sieht jedoch auch die Verbraucher in der Verantwortung. Vom Smartphone über das Notebook bis zum Flachbildfernseher würden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren.

Um die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern, appelliert UBA-Präsidentin Krautberger an die Verbraucher, verstärkt Initiativen und Plattformen zum Verschenken, Teilen, Tauschen und Verleihen zu nutzen. Auch die öffentliche Hand könne eine Vorreiterrolle einnehmen und beispielsweise in öffentlichen Verwaltungen eine Mindestnutzungsdauer für elektronische Geräte vorschreiben.

Kurzlebige Produkte belasten die Umwelt

Denn in jedem Fall sei die Entwicklung des „immer schneller, immer mehr“ aus dem Blickwinkel der Ressourceneffizienz problematisch. In allen vom UBA untersuchten Produktgruppen hätten die kurzlebigen Produkte die Umwelt deutlich stärker belastet als Geräte mit langer Nutzungsdauer. Beispiel Waschmaschine: Im Vergleich liegen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial bezogen auf den gesamten Lebensweg bei einer fünfjährigen Maschine um rund 40 Prozent höher als bei einem 20jährigen Gerät. Dabei ist eine mögliche bessere Energieeffizienz schon berücksichtigt.

In Frankreich hat man zwischenzeitlich begonnen, den Begriff „geplante Obsoleszenz“ juristisch zu definieren. Die von der Nationalversammlung am 22.07.2015 verabschiedete Fassung des Energiewendegesetzes sieht vor, die „geplante Obsoleszenz“ als Betrugstatbestand mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldbuße bis zu 300.000 Euro zu sanktionieren. Darüber hinaus sind noch weitere Regelungen vorgesehen. So sollen Hersteller künftig Informationen zur Lebensdauer eines Produktes bereitstellen. Bislang jedoch nur auf freiwilliger Basis.

 

320°/db

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