Energiewende und Abfallwirtschaft

Die Energiewende hat grundlegende Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft. Doch was genau ist mit Energiewende gemeint? Und welche Folgen resultieren für Abfallbehandlungsanlagen?

Die neue „Systemflexibilität“


Energiemarkt und Abfallwirtschaft sind miteinander verflochten. Das ist weithin bekannt. Rund 2 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland stammen aus Abfällen, etwa gleich hoch ist der Anteil der Abfallwirtschaft am Wärmebedarf. Das ist ein vergleichsweise kleiner Betrag, der sich aus Sicht des Öko-Instituts aber deutlich steigern lässt – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Überlegungen seitens der Bundesregierung.

Der Begriff, unter dem alle Überlegungen und Pläne zusammengefasst werden, heißt Energiewende. Das klingt nach viel – und das ist es auch, sofern die Pläne der Bundesregierung tatsächlich umgesetzt werden. Denn was die Große Koalition plant, hätte weitreichende Folgen. Schon 2010 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung ihr Energiekonzept vorgestellt und für die kommende Jahre ehrgeizige Ziel festgelegt:

  • Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2020 auf 35 Prozent gesteigert werden
  • Für die Folgejahre ist ein weiterer Ausbau auf 50 Prozent bis zum Jahr 2030, 65 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 geplant
  • Die Stromnachfrage soll bis 2020 um 10 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden; bis zum Jahr 2050 ist eine Drosselung um 25 Prozent geplant
  • Die Treibhausgasemissionen sollen in Bezug auf das Jahr 1990 um 40 Prozent bis 2020 sinken, um 55 Prozent bis 2030, um 70 Prozent bis 2040 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050.

Rechnet man die aktuellen Pläne der Großen Koalition hinzu, bedeutet das im Ergebnis, dass die Energiewirtschaft auf den Kopf gestellt wird. Bis zum Jahr 2050 würde die Stromerzeugung von heute noch vorhandenen Grundlastkraftwerken (vor allem Kernenergie und Kohle) auf überwiegend erneuerbare und vor allem fluktuierende (Wind, Sonne) Energieträger umgekrempelt. In einem solchen Energiesystem würden fossile Kraftwerke immer mehr die Rolle von „Backup-Kraftwerken“ einnehmen, schreibt das Öko-Institut in seiner neuen Studie „Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Energiewende“. Sie müssten also nur noch dann einspringen, wenn gerade der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint.

Das erfordert eine deutlich höhere Flexibilität der Anlagen. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag geregelt, dass mittelfristig ein so genannter Kapazitätsmechanismus entwickelt werden muss, der sicherstellen soll, dass in Deutschland jederzeit ausreichend Reservekapazitäten vorhanden sind. Wie ein solcher Mechanismus ausgestaltet werden muss, ist noch unklar, dies wird derzeit in zahlreichen wissenschaftlichen Studien untersucht. Fest steht aber aus Sicht des Öko-Instituts eines: Die „Systemflexibilität“ ist zentral für das Gelingen der Energiewende, weil der Bedarf an Grundlast-Erzeugern generell abnehmen und der Bedarf an Reservekapazität zunehmen wird.

Dieser Grundsatz gilt künftig auch für die Kreislaufwirtschaft. Ihr Beitrag wird nicht mehr darin bestehen, grundlastfähigen Strom zu ersetzen, sondern darin, „Flexibilität“ bereitzustellen, wie die Freiburger Wissenschaftler klarstellen. Das wiederum bedeutet, dass Abfallstoffe, die nicht recycelt werden können, lagerfähig sein müssen, um sie flexibel für die Stromproduktion einsetzen zu können. Zu den Gewinnern der Energiewende zählt das Institut deshalb die Aufbereiter von hochwertigen Ersatzbrennstoffen. Solche Stoffe könnten flexibel eingesetzt werden und Brennstoffe unmittelbar substituieren. „Innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre wird sich der Markt für hochwertige Ersatzbrennstoffe von heute 4,6 Millionen Tonnen auf ca. 8,1 Millionen Tonnen fast verdoppeln“, glaubt das Institut. Der Einsatz von EBS als Prozessenergie erspare dann den Einsatz von rund 2 Millionen Tonnen Steinkohle.

Für die klassische Abfallverbrennungsanlage hingegen bleibt wenig Platz in der Kreislaufwirtschaft der Zukunft. „Müllverbrennungsanlagen sind keine flexiblen Kraftwerke“, betonen die Wissenschaftler. Der Abfallverbrennungsanlage komme vor allem die Rolle zu, schadstoffhaltige und nicht mehr verwertbare Abfälle zu beseitigen. Von daher sei auch ein Verwerterstatus, den die meisten MVAs heute besitzen, dann nicht mehr gerechtfertigt. Der Gleichrang der energetischen mit der stofflichen Verwertung ab 11.000 kJ/kg, der im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt ist, sollte gestrichen werden.

Flexibilität heißt auch das Zauberwort bei der Biomassenutzung. Für die Stromerzeugung aus Biomasse sei es in Zukunft nicht sinnvoll, Biomassekraftwerke in der Grundlast zu betreiben, heißt es in der Studie. Hierfür müssten die richtigen „regulatorischen Anreize“ gesetzt werden, beispielsweise bei der Überarbeitung des EEG. Grundsätzlich sei es sinnvoll, dass Biomasse aus Abfall- und Reststoffen vorrangig in kombinierten Anlagen erst vergoren und dann kompostiert wird. Dabei sollte das erzeugte Biogas möglichst für einen flexiblen Einsatz aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist werden, so die Wissenschaftler. Denn in der Zukunft könne die Stromnachfrage in den meisten Stunden vollständig aus Wind-, Wasser- und Sonnenenergie bereitgestellt werden. Sofern genug Wind weht und die Sonne scheint.

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