Nach dem Beschluss der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat das neue Kreislaufwirtschaftspaket offiziell verabschiedet. Was sind die Inhalte und welche Maßnahmen sind vorgesehen? Ein Überblick.

Die wichtigsten Inhalte des neuen Kreislaufwirtschafts-Pakets


Die EU-Kommission hat am Mittwoch das neue Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu beitragen, den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen, zeigt sich die Kommission zufrieden. Ziel sei es, eine maximale Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle zu erreichen, Energieeinsparungen zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

„Mit dem heute vorgelegten Paket liefern wir den umfassenden Rahmen, der diesen Wandel möglich machen wird“, sagte der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans. „Es wird ein glaubwürdiger, ehrgeiziger Weg für eine bessere Abfallbewirtschaftung in Europa aufgezeigt, ergänzt durch flankierende Maßnahmen, die den gesamten Produktzyklus abdecken.“ Das Maßnahmenpaket umfasst überarbeitete Legislativvorschläge zu Abfällen sowie einen Aktionsplan mit einem konkreten Mandat für die Amtszeit dieser Kommission. Dabei zählen unter anderem folgende Inhalte zu den Schlüsselelementen des überarbeiteten Pakets:

  • eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 65 Prozent für das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030;
  • eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 75 Prozent für das Recycling von Verpackungsabfällen bis 2030;
  • eine verbindliche Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 Prozent der Gesamtabfälle bis 2030;
  • ein Verbot der Deponierung von getrennt gesammelten Abfällen;
  • die Förderung wirtschaftlicher Instrumente zur Abkehr von Abfalldeponierung;
  • vereinfachte und verbesserte Definitionen und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten in der EU;
  • konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Stimulierung der Industriesymbiose – das Nebenprodukt eines Industriezweigs kann zum Rohmaterial eines anderen Industriezweigs werden;
  • wirtschaftliche Anreize für Erzeuger, die umweltfreundlichere Erzeugnisse auf den Markt bringen, und Unterstützung von Verwertungs- und Recyclingsystemen (z. B. für Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge).

Um die Verwendung von Sekundärrohstoffe zu fördern, ist Folgendes geplant:

  • Aufnahme von Arbeiten zur Erstellung von Qualitätsnormen für Sekundärrohstoffe, wo dies erforderlich ist, insbesondere für Kunststoffe;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erleichterung der legalen Verbringung von Abfällen zwischen den Mitgliedstaaten und gleichzeitig weiterer Maßnahmen zur Verringerung der Zahl illegaler Verbringungen;
  • Überarbeitung der EU-Düngemittelverordnung zur Erleichterung der Anerkennung von organischem und aus Abfällen hergestelltem Dünger zwecks Aufbau eines EU-weiten Markts;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erleichterung der Wiederverwendung von Wasser – z. B. durch einen Legislativvorschlag zu den Mindestanforderungen an wiederverwendetes Wasser, etwa zur Bewässerung oder zur Wiederauffüllung von Grundwasser;
  • Erarbeitung, Bewertung und Vorschlag von Möglichkeiten einer Schnittstelle zwischen den Rechtsvorschriften für Chemikalien, Produkte und Abfälle, einschließlich der Frage, wie bedenkliche Chemikalien in Produkten zurückverfolgt werden können. Dies wird dazu beitragen, die Versorgung der Industrie mit Rohstoffen durch Verwendung von Recyclingmaterialien zu stabilisieren.

Für den Bereich Kunststoffe plant die Kommission folgende Maßnahmen:

  • Annahme einer Strategie zu Kunststoffen in der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung von Fragen wie Recyclingfähigkeit, biologische Abbaubarkeit, Vorhandensein gefährlicher Stoffe in bestimmten Kunststoffen sowie Abfälle im Meer;
  • Vorschlag einer ehrgeizigeren Zielvorgabe für das Recycling von Kunststoffverpackungen im überarbeiteten Legislativvorschlag über Abfälle.

Für Bau- und Abbruchabfälle war im Entwurf noch eine Recyclingquote von 70 Prozent vorgesehen. Diese Zahl findet sich in den aktuellen Ausführungen der Kommission nicht mehr. Stattdessen werden folgende Maßnahmen genannt:

  • Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückgewinnung wertvoller Ressourcen und der sachgerechten Abfallbewirtschaftung im Bau- und Abbruchgewerbe sowie Erleichterung der Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden;
  • Erarbeitung von Leitlinien für die Zeit vor der Abbruchphase zur Verbesserung des hochwertigen Recyclings in dem Sektor sowie zur Förderung von Recyclingprotokollen zwecks Verbesserung der Qualität recycelter Baumaterialien und Aufbau von Vertrauen in diese Materialien.

Für die Bereiche Biomasse und biobasierte Produkte beabsichtigt die Kommission folgende Vorhaben:

  • Förderung der effizienten Nutzung biobasierter Ressourcen durch eine Reihe von Maßnahmen wie Leitlinien und Verbreitung bewährter Verfahren für die Kaskadennutzung von Biomasse und Innovationsförderung in der Biowirtschaft;
  • der überarbeitete Legislativvorschlag für Abfall enthält eine Zielvorgabe für das Recycling von Verpackungsmaterial aus Holz sowie eine Bestimmung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen.

Um die Durchführung des Aktionsplans zu überwachen, will die Kommission einen „einfachen und wirksamen Überwachungsrahmen“ vorschlagen. Dieser Rahmen werde Indikatoren unter anderem zu folgenden Bereichen umfassen: Versorgungssicherheit bei wichtigen Rohstoffen, Reparatur und Wiederverwendung, Abfallerzeugung, Abfallbewirtschaftung, Handel mit Sekundärrohstoffen innerhalb der EU und mit Nicht-EU-Ländern sowie Verwendung von recycelten Materialien in Produkten. Außerdem will die Kommission eine gemeinsame EU-Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung erarbeiten und entsprechende Indikatoren festlegen.

In den nächsten Wochen und Monaten werden nun das Europaparlament und der Rat über das Kreislaufwirtschaftspaket beraten. Bei den Parlamentariern ist das Paket am Mittwoch auf verhaltene Zustimmung gestoßen. Kritik gab es unter anderem an den Vorgaben für das Recycling, die Deponierung und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Diese Vorhaben seien nicht ehrgeizig genug, hieß es.

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