Entsorgte Kunstwerke

kostenpflichtig
Ein Künstler hat vier seiner Werke in die Papiertonne auf seinem Grundstück geschmissen. Die Papiertonne fällt um, ein Besucher findet die Werke auf dem Boden und nimmt sie mit. Diebstahl? Ja, sagt ein Gericht und bestätigte den Schuldspruch in letzter Instanz.

Diebstahl von Altpapier: Schuldspruch bestätigt


Der Angeklagte hatte den Künstler Gerhard Richter in Köln besucht, um ihm eine Kunstmappe mit diversen Werken anzubieten. Der Verkauf kam aber nicht zustande. Bei dem Besuch bemerkte der Angeklagte auf dem Grundstück des Künstlers eine umgefallene Papiertonne und den daneben liegenden Papierabfall, der aus der Tonne herausgefallen war. Beim Aufsammeln des Mülls entdeckte er vier vom Künstler angefertigte und von diesem entsorgte Werke.

In dem Glauben, zur Mitnahme des Papier

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