BDE-Resolution

Wer zahlt die Rechnung der Entsorger, wenn das duale System ELS zahlungsunfähig werden sollte? Für den BDE ist klar: Bereits jetzt müssen für den Ernstfall Vorkehrungen getroffen werden - nur dann werden die Leistungen weiter erbracht. Eine entsprechende Resolution ist bereits verabschiedet worden.

Drohende ELS-Pleite: BDE stellt Bedingungen für weitere Entsorgung


Der Entsorgerverband BDE fordert von den dualen Systemen eine Garantie, dass auch bei Insolvenz eines Systembetreibers die Entsorger nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. Nur dann werde man auch weiterhin entsorgen. Eine entsprechende Resolution wurde vergangene Woche bei der Mitgliederversammlung am Rande der Umweltmesse IFAT verabschiedet.

„Vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz eines dualen Systembetreibers ist die Erwartung der privaten Entsorgungswirtschaft, dass in der Gemeinsamen Stelle bis zum 01.06.2018 eine Lösung erarbeitet wird, die die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen der Dienstleister sicherstellt“, heißt es in dem Beschluss, der 320° vorliegt. Nur wenn das gelingt, werde die Entsorgungswirtschaft auch weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen.

Worte wie „Ausfallbürgschaft“ oder „Zahlungsübernahme“ verwendet der BDE in seiner Resolution nicht. Dem Vernehmen nach geht es dem Verband nicht in erster Linie darum, die Kosten einseitig auf die verbleibenden Systeme abzuwälzen. Vielmehr fordert der BDE von der Gemeinsamen Stelle einen Lösungsvorschlag, damit die Entsorger nicht alleine die Leidtragenden sind. Wie die Lösung aussehen könnte, lässt der Verband offen.

Was passiert ab 1. Juni?

Der Anlass für die Resolution ist die schwierige wirtschaftliche Lage des Systembetreibers ELS. Mitte März hatte ELS einen Antrag auf Sanierung in Eigenbetrieb gestellt. Ein Insolvenzantrag wurde bislang noch nicht eingereicht. Sollte sich aber bis Ende Mai kein Käufer finden, könnte dieser Schritt unvermeidlich werden.

In Branchenkreisen rechnet unterdessen kaum jemand mit einer Übernahme durch einen Investor, wie auf der IFAT zu hören war. Dafür sei der Systembetreiber wirtschaftlich nicht interessant genug. Sollte sich die Spekulation bewahrheiten, wären die Zahlungen ab 1. Juni dem Vernehmen nach nicht mehr abgesichert. Offenbar befürchtet auch der BDE, dass es soweit kommen könnte, und fordert über die Resolution die Gemeinsame Stelle zum Handeln auf.

 

© 320° | 22.05.2018

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