Verpackungsentsorgung

Gemäß Vereinbarung aller dualen Systeme müssen die DIHK-Zahlen mit den Istmengen übereinstimmen. Pauschale Mengenabzüge sind seit Anfang 2016 nicht mehr zulässig. Doch die Realität sieht anders aus, wie vorläufige Zahlen des DIHK nahelegen.

Duale Systeme: Kein Ende des Mengenschwunds


Auch für das Jahr 2016 gibt es offenbar Differenzen zwischen den Zahlen, die die dualen Systeme an das VE-Register des DIHK melden, und den Istmengen, die sie an die Clearingstelle melden. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Informationsdienst Euwid auf Basis vorläufiger Zahlen des DIHK veröffentlicht hat. Demnach beträgt die Lücke für 2016 etwa 210.000 Tonnen, davon rund 90.000 Tonnen Leichtverpackungen. Im Jahr 2015 belief sich die Lücke noch auf 260.000 Tonnen.

Dies sei ein klarer Hinweis darauf, dass noch immer Lizenzmengen aus dem System verschwinden, beklagt der Systembetreiber Reclay. Dabei sind pauschale Mengenabzüge eigentlich gar nicht mehr möglich. Denn seit Anfang 2016 gilt eine Zusatzvereinbarung zum Clearingstellenvertrag, in der festgelegt wurde, dass die DIHK-Zahlen mit den Istmengen übereinstimmen müssen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass sich einzelne Systeme noch immer nicht an Verträge halten und Mengen rechtswidrig aus dem System verschwinden lassen, um ihren Kostenanteil möglichst gering zu halten“, kritisiert Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. „Das Vorgehen spiegelt leider die bei einigen wenigen dualen Systemen vorherrschende undurchsichtige Vertragsgestaltung wider, bei der dem Kunden suggeriert wird, 100 Prozent seiner Mengen seien im dualen System lizenziert, tatsächlich aber Abzüge vorgenommen werden. Damit wird eine ganze Branche in Verruf gebracht.“

Schreiben des APV

Mit Unverständnis reagiert Reclay auch auf die Meldung, dass ein duales System den DIHK per Anwalt aufgefordert habe, „in der VE-Bilanz jede Nennung der Gesamttonnagen pro Materialfraktion sowie aller sonstigen Angaben zu unterlassen, die Rückschlüsse auf die Verpackungsmengen einzelner dualer Systeme oder ihrer entsprechenden Marktanteile zulassen.“ Der Vorgang zeige einmal mehr, dass Industrie und Handel bei den anstehenden Vertragsverhandlungen genau hinschauen sollten, mit welchem dualen System sie zusammenarbeiten, betont Reclay. „Wir begrüßen es sehr, dass sich der DIHK nicht der Drohung beugt und die Zahlen veröffentlichen wird.“

Reclay selbst hebt hervor, dass die DIHK-Mengen der Reclay Systems GmbH ohne Abweichungen mit den Mengen aus der Clearingstelle übereinstimmen würden. Diese Übereinstimmung sei zweimal geprüft und bestätigt worden: Sowohl vom Reclay-Systemwirtschaftsprüfer im Zuge der Prüfung/Bestätigung der IST-Meldung 2016 als auch von einer unabhängigen Sachverständigen im Zuge der Mengenstrombestätigung.

Wie stark die Zweifel sind, dass alle dualen Systeme sich an die Zusatzvereinbarung über das Verbot pauschaler Abzüge halten, zeigt auch ein Schreiben des Ausschusses für Produktverantwortung (APV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vom 12. Juli dieses Jahres. Darin betont der aktuelle APV-Vorsitzende Michael Richter nochmals, dass pauschale Abzüge sowohl von den zu lizenzierenden als auch von den an die Clearingstelle zu meldenden Mengen von Verkaufsverpackungen nicht zulässig sind.

Darüber hinaus weist Richter auch darauf hin, dass im Rahmen der geltenden VerpackV weder Umdefinitionen von Verkaufsverpackungen zu Transportverpackungen oder „gewerblichen Verpackungen“ noch allgemeine Annahmen zu Bruch erlaubt seien. Wenn in Einzelfällen zu lizenzierende Verpackungen nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen sollten, müsse dies durch den VE-Pflichtigen nachprüfbar dokumentiert und den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Klage gegen RKD

Wie Branchenvertreter stets betonen, halte sich die Mehrheit der dualen Systeme an die getroffenen Vereinbarungen. Nur einige wenige Systembetreiber scheinen sich dem entziehen zu wollen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten die fünf dualen Systeme BellandVision, DSD, Interseroh, Reclay und Zentek scheinbar genug davon. Sie reichten beim Landgericht Köln Klage gegen den Systembetreiber RKD Recycling Kontor Dual ein.

Die fünf Systembetreiber werfen RKD vor, weniger Lizenzmengen an die Clearingstelle zu melden als an das VE-Register des DIHK. RKD würde dadurch den anderen Systemen einen Schaden in Millionenhöhe zufügen. Wie es heißt, sei die Klage nach wie vor anhängig.

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