Baden-Württemberg

Das Umweltministerium in Stuttgart hat sich vor Gericht durchgesetzt: Duale Systeme müssen in Baden-Württemberg höhere Sicherheiten für den Insolvenzfall leisten. Ihre Klagen wurden abgewiesen.

Duale Systeme müssen höhere Sicherheitsleistung hinnehmen


Duale Systeme in Baden-Württemberg müssen eine höhere Sicherheit für den Insolvenzfall leisten. Das hat in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Das Gericht hat die Klagen sechs dualer Systeme gegen den entsprechenden Bescheid des baden-württembergischen Umweltministeriums abgewiesen (Az: 14 K 2860/15 ua.).

Die Sicherheitsleistung dient für den Fall, dass ein duales System oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach der Verpackungsverordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen kann und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können. Das Umweltministerium in Stuttgart hatte im Jahr 2015 die Berechnungsweise der Sicherheitsleistung neu strukturiert und aktuelle Daten zugrunde gelegt. Dadurch sind die in Baden-Württemberg zu leistenden Sicherheiten erheblich erhöht worden.

„Das Gericht hat ausführlich erörtert, ob die Behörde sich bei der Neufestsetzung der Sicherheitsleistung innerhalb der Grenzen des Ermessens bewegt hat“, erklärt GGSC-Anwalt Linus Viezens, der zusammen mit GGSC-Anwalt Hartmut Gaßner das baden-württembergische Umweltministerium vor Gericht vertreten hat. „Dabei ist der pauschale Einwand der Systembetreiber – ein Sicherungsfall könne gar nicht eintreten – breit vorgetragen worden. Auch die Abkehr von der bisherigen Berechnungsmethode sowie die für die neue Berechnung zugrunde gelegten Zahlen wurden angezweifelt. Wir konnten diese Kritikpunkte gemeinsam mit den Vertretern des Ministeriums offensichtlich ausräumen und die Klageabweisung in allen Verfahren erreichen.“

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