Novelle des Düngerechts

Der Referentenentwurf für die neue Düngeverordnung war eigentlich für Ende vergangener Woche angekündigt. Doch die Vorlage des Papiers verzögert sich. Wie es heißt, gibt es noch Diskussionsbedarf zu textlichen Details.

Düngeverordnung: Entwurf lässt auf sich warten


Der neue Entwurf für die Novelle der Düngeverordnung wird voraussichtlich erst Mitte Februar fertig sein. Eigentlich sollte der Entwurf bereits Ende vergangener Woche vorliegen, doch offenbar sind noch nicht alle Details geklärt.

Strittig seien noch textliche Einzelheiten bezüglich der Stoffstrombilanzen, heißt es aus beteiligten Kreisen. So herrsche zwischen Regierung und Ländern noch Dissens, wie hoch der Viehbesatz pro Fläche (Großvieheinheiten je Hektar) ausfallen soll. Außerdem diskutiere man noch über „Bagatellgrenzen“.

Damit bleibt nach wie vor offen, inwiefern die Novelle des Düngerechts die Bioabfallbehandlung beeinflussen wird. Vertreter der Entsorgungswirtschaft befürchten, dass der Absatzweg für Komposte beeinträchtigt wird. Möglicherweise werden Landwirte die in der Verordnung geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff, die pro Hektar und Jahr in den Boden gebracht werden dürfen, nicht einhalten können, so dass sie ganz auf Komposte verzichten werden. Die Landwirtschaft ist der größte Abnehmer für organische Dünger aus Bioabfallbehandlungsanlagen.

Wie es heißt, ist vorgesehen, dass der Agrarausschuss des Bundestags die noch strittigen Details in der Sitzungswoche vom 13. bis 17. Februar diskutieren wird. Danach soll der neue Entwurf beschlossen werden. Für Ende März ist die Abstimmung im Bundesrat vorgesehen.

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