Gewerbeabfallverordnung

Eine Umfrage unter den Bundesländern alarmiert die Deutsche Umwelthilfe. Der Umweltverband glaubt, dass sich die Mehrheit der Länder nicht für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung interessiert. Anders seien die Ergebnisse nicht zu interpretieren.

DUH befürchtet fehlenden Vollzug


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht sich Sorgen um den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Anlass ist eine aktuelle Umfrage der DUH unter den Bundesländern. Demnach konnten oder wollten zwölf Bundesländer keine Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen. Hamburg teilte mit, bislang keine Kontrollen durchgeführt zu haben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin gaben an, Kontrollen durchzuführen.

„Offenkundig scheint sich die Mehrzahl der Bundesländer nicht für die Umsetzung von Umweltgesetzen zu interessieren“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Ergebnisse. „Anders ist es nicht erklärbar, dass die meisten Länder keine Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen konnten oder wollten. Das ist insbesondere deshalb bedauerlich, weil die bisherige Praxis zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen durch ein fast vollständiges Fehlen von Kontrollen gekennzeichnet war. Die Länder müssen endlich aufwachen und durch einen funktionierenden Vollzug ihren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten.“

NRW zeigt, wie es geht

Besonders scharf kritisiert die DUH das überwiegende Fehlen quantitativer und qualitativer Vorgaben für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Lediglich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gaben an, entsprechende Vorgaben verbindlich festzulegen. Genau dies erwartet die DUH von allen Bundesländern. Nur so könne der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung tatsächlich sichergestellt werden. Verstöße gegen die Verordnung sollten konsequent durch Bußgelder sanktioniert werden.

„Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bietet die Chance für einen großen Fortschritt beim Recycling“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. „Vor dem Hintergrund chinesischer Importbeschränkungen für Gewerbeabfälle ist nun ein fester Wille zur Umsetzung der Getrennterfassung und dem Recycling hier in Deutschland notwendig. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass ein Vollzug der Gewerbeabfallverordnung möglich ist. Nach Angaben des dortigen Umweltministeriums wurden seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung 923 Kontrollen vorgenommen. Andere Bundesländer sollten sich ein Beispiel nehmen.“

Die neue Gewerbeabfallverordnung, die am 1. August 2017 in Kraft getreten ist, schreibt eine Getrenntsammlungspflicht vor. Falls die Abfälle nicht getrennt gesammelt werden können, müssen diese an eine Vorbehandlungsanlage geliefert werden. Die Vorbehandlungsanlage wiederum muss eine Sortierquote von 85 Prozent erreichen. Ab dem 1. Januar 2019 muss zudem eine Recyclingquote von mindestens 30 Masseprozent erreicht werden.

 

© 320° | 28.06.2018

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