Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten

Ein Testbesuch mit Folgen: Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Rechtsverfahren gegen die Kaufhauskette Galeria Kaufhof eingeleitet. Bei einem Testbesuch in Leipzig habe das Kaufhaus die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert.

DUH geht gegen Galeria Kaufhof vor


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft der Warenhauskette Galeria Kaufhof vor, gegen die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten zu verstoßen. So habe die DUH bei einem Testbesuch am 14. Juni 2017 in Leipzig festgestellt, dass Galeria Kaufhof rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigere und zudem nicht korrekt über Rücknahmepflichten informiere.

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Handel verpflichtet, Elektroaltgeräte ab einer gewissen Größe kostenfrei zurückzunehmen und Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Nach Auffassung der DUH kommt Galeria Kaufhof diesen Pflichten nicht nach. So sei die Rücknahme von Elektrokleingeräten mit der Begründung verweigert worden, dass Geräte nur zurückgenommen werden, wenn auch ein neues Gerät gekauft wird. Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm müssten aber auch ohne Neukauf zurückgenommen werden, betont der Umweltverband.

Die DUH fordert die Warenhauskette auf, bis zum 25. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Galeria Kaufhof in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.

„Es kann nicht sein, dass Galeria Kaufhof als eine der größten Warenhausketten Deutschlands die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigert. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen seit einem Jahr und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.


Infografik: Jeder Deutsche produziert 21,6 kg Elektroschrott im Jahr | Statista


Resch fordert den Handel auf, die Rücknahmepflicht endlich ernst zu nehmen. Schließlich würden die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) nahelegen, dass die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liege unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber. Laut ear haben die Vertreiber im vergangenen Jahr etwa 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. „Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das erschreckend wenig“, meint Resch.

Die DUH wirft Galeria Kaufhof auch vor, die vom ElektroG vorgeschriebenen Informationspflichten nicht einzuhalten. „Es wird weder über die geschaffenen Rückgabemöglichkeiten informiert, noch darüber, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden. Außerdem sollten im Internet Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

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