Vernichtung von Ware

Die Vernichtung funktionsfähiger Ware bei Amazon ist kein Einzelfall, meint die Deutsche Umwelthilfe. Diese Praxis gebe es in vielen Recyclinganlagen in Deutschland. Ohne triftigen Grund sei dies aber ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

DUH: Was Amazon macht, geschieht in vielen Recyclinganlagen


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Handelsunternehmen wie Amazon den sofortigen Stopp der systematischen Zerstörung von Retouren und unverkauften Produkten. Recherchen des ZDF-Magazins Frontal 21 und der WirtschaftsWoche hatten ergeben, dass in großem Umfang Güter aller Art in den deutschen Logistiklagern des Onlinehändlers entsorgt werden, darunter Handys, Kühlschränke, Matratzen, Lebensmittel oder Möbel. „Die Vernichtung funktionstüchtiger Produkte ohne triftigen Grund verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und bei Elektrogeräten zusätzlich gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz“, so die DUH.

Laut Umwelthilfe ist Amazon kein Einzelfall. So würden der DUH konkrete Hinweise darüber vorliegen, dass in vielen deutschen Recyclinganlagen neuwertige Elektrogeräte geschreddert und nicht auf die Möglichkeit einer Wiederverwendung hin überprüft werden. Oft würden die Händler oder Hersteller dies von den Anlagenbetreibern verlangen. Auch auf vielen deutschen Wertstoffhöfen würden alte Möbel, die lediglich kleine Macken haben, in die Müllpresse gegeben und nicht in Sozialkaufhäusern verkauft oder gespendet.

„Mindestens 15 Prozent für Wiederverwendung“

„Die massenhafte Vernichtung von Elektrogeräten, Möbeln oder Textilien zeigt uns, wie weit sich Deutschland vom gefühlten Umwelt- und Klimaschutz-Vorreiter-Image tatsächlich entfernt hat. Unter den Augen der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden werden völlig unnötig Ressourcen verschwendet und das Klima belastet“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Damit möglichst viele der bei Herstellern, Händlern oder Wertstoffhöfen als Abfall erfassten Waren erneut genutzt werden, forderte die DUH Korrekturmaßnahmen. So sollte die Bundesregierung Unternehmen und Kommunen dazu verpflichten, insbesondere zurückgenommene Elektrogeräte und Möbel zu einem Anteil von mindestens 15 Prozent für eine Wiederverwendung vorzubereiten. Das mit dem Elektrogerätegesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossene Separierungsverbot sollte gelockert werden, sodass Altgeräte zum Zweck der Wiederverwendung auf den Wertstoffhöfen separiert werden dürfen.

Die DUH fordert die Vollzugsbehörden der Länder auf, die Entsorgungspraktiken von Amazon und anderen Handelsunternehmen umgehend zu überprüfen und derartige rechtswidrige Praktiken zu stoppen. Von Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert die DUH, gesetzliche Wiederverwendungsquoten für Elektrogeräte und Sperrmüll einzuführen. Außerdem müsse die Bundesregierung die Mehrwertsteuer endlich nach ökologischen Kriterien reformieren.

 

© 320° | 13.06.2018

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