Kommunen in der Pflicht

Die Behandlungsverordnung für E-Schrott greift zu kurz, meint der bvse. Die Verordnung ziele nur auf zusätzliche Pflichten für die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen. In der Pflicht seien aber auch die Kommunen.

E-Schrott: bvse fordert gemeinsame Produkt-Verantwortung


Die geplante Behandlungsverordnung für die Verwertung von E-Schrott ist aus Sicht des Entsorgerverbands bvse unzureichend, da sie ausschließlich neue Pflichten für die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen vorsehe. Die Kommunen hingegen blieben verschont – und das, obwohl sie bei der Erfassung von Elektroaltgeräten auf den Wertstoffhöfen eine wesentliche Rolle für die Wertstoffrückgewinnung spielen.

Der Verband verweist beispielsweise auf die unzulängliche Separierung von Batterien und Akkus. Dadurch würden die Risiken im Umgang mit batteriebetriebenen Altgeräten auf Erstbehandlungsanlagen verlagert. Außerdem machten zertrümmerte Geräte in Containern den weiteren Recyclingprozess schwierig bis unmöglich.

Von daher seien einseitige Auflagen an Behandlungsanlagen zu kurz gedacht, betont der bvse. Der Gesetzgeber sollte vielmehr auch kommunale Gebietskörperschaften und produktverantwortliche Hersteller stärker in die Pflicht nehmen.

Gemeinsame Produktverantwortung

Um das Recyclingpotenzial auszuschöpfen, sei keine grundlegende Änderung des Systems ElektroG notwendig, sondern vor allem eine Schnittstellenverbesserung und ein Umdenken zu einem gemeinsamen Recyclingverständnis aller beteiligten Akteure, meint der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle. „Anstatt weiterhin von einer „geteilten Produktverantwortung“ zu sprechen, die bedeutet, dass die Kommunen sammeln und ab der kommunalen Sammelstelle die Herstellerverantwortung greift, müssen die Beteiligten vielmehr von einer gemeinsamen Produktverantwortung mit unterschiedlichen Aufgaben sprechen und so auch handeln.“

Mithilfe der geplanten Behandlungsverordnung soll die hochwertige Verwertung von Elektroaltgeräten, die Schadstoffentfrachtung und die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Materialien verbessert werden. Die neue Verordnung soll das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) als untergesetzliches Regelwerk ergänzen. Bislang liegt hierfür ein Entwurf vor, den das Umweltbundesamt im Austausch mit den beteiligten Wirtschaftskreisen erarbeitet hat.

© 320° | 22.10.2018

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