Rechtsstreit

Der Streit um die EBS-Verwertung im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen scheint kein Ende zu nehmen. Eine Bürgerinitiative erwirkte einen Genehmigungsstopp – dieser wurde nun aber wieder kassiert. Die Gegner wollen aber nicht aufgeben.

EBS-Einsatz bei Holcim: Initiative scheitert mit Klage


Im Streit um den Einsatz von Ersatzbrennstoffen (EBS) im baden-württembergischen Dotternhausen hat Holcim einen kleinen Teilsieg errungen. Trotz anhängiger Klage darf der Zementhersteller die EBS-Verbrennung bis auf weiteres von 60 auf 100 Prozent aufstocken. Das hat laut mehrerer Medienberichte das Regierungspräsidium Tübingen angeordnet und damit einen Genehmigungsstopp kassiert.

Der Entscheidung geht ein langer Streit voraus, der zunächst im Februar beendet schien. Damals hatte das Tübinger Regierungspräsidium Holcim die Erlaubnis erteilt, den Energiebedarf künftig komplett mit EBS decken. Das entsprechende Gesuch wurde bereits 2014 eingereicht und von zahlreichen Protesten von Anwohnern und der Initiative Pro Plettenberg begleitet.

Kläger wollen gegen sofortigen Vollzug vorgehen

Mit der Genehmigung wollte sich insbesondere die Initiative nicht abfinden und reichte im April beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage ein. Die aufschiebende Wirkung einer Klage führt automatisch dazu, dass eine Erlaubnis nicht ausgeführt werden darf. Dieses Aussetzen hat das Regierungspräsidium nun allerdings aufgehoben, indem es die „sofortige Vollziehung der Genehmigung verfügt hat“, wie ein Pressesprecher des Präsidiums zitiert wird.

Aufgrund der Verfügung des Regierungspräsidiums ist somit die EBS-Aufstockung bei Holcim zunächst erlaubt. Wie lange das nun aber gilt, ist unklar. Denn die Kläger können nun im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Anordnung vorgehen und beantragen, dass die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt wird. Dazu haben sie vier Wochen Zeit. Einer der Klageführer kündigte der Zeitung Zollern-Alb-Kurier bereits an, die Entscheidung des Regierungspräsidiums anfechten zu wollen.

Holcim will sich laut Medienberichten nicht zu dem laufenden Verfahren nicht äußern, in einer Stellungnahme stellt der Zementhersteller jedoch klar: „Die Stellungnahme der Bürgerinitiative ist inhaltlich und rechtlich falsch. Gerne möchten wir auch den folgenden Punkt richtigstellen: Wir verwenden keinen Hausmüll als Ersatzbrennstoff, sondern lediglich die dafür zugelassenen, speziell aufbereiteten, nicht anderweitig recyclebaren Industrieabfälle.“

© 320°/ek | 19.06.2017

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