EU-Gesetzgebung

Auf EU-Ebene gibt es Überlegungen, eine herstellerfinanzierte Produktverantwortung für die Verwertung von Altautos einzuführen. Branchenvertreter warnen bereits: Ein solches duales System würde das Aus für viele kleine Demontagebetriebe bedeuten - und käme einer Art Planwirtschaft gleich.

Ein duales System für Altautos?


Auf EU-Ebene gibt es Überlegungen, die Verwertung von Altautos künftig über ein herstellerfinanziertes System zu regeln. Entsprechende Pläne und Papiere zur Produktverantwortung werden laut Stahlrecyclingverband BDSV derzeit diskutiert und herumgereicht. „Die Überlegungen sind schon recht weit fortgeschritten“, sagt BDSV-Geschäftsführer Ulrich Leuning. „Das heißt, die Pläne sind leider durchaus konkret.“

Demnach könnten die Autohersteller – ähnlich wie beim dualen System für Verpackungen – auf eine vorgezogene Entsorgungsabgabe verpflichtet werden. Dieses Geld würde dann von Systembetreibern verwaltet werden. Demontagebetriebe müssten sich über Ausschreibungen um den Entsorgungsauftrag bei den Systemen bewerben.

Die BDSV lehnt diese Pläne kategorisch ab. „Auch die EU hat zur Kenntnis genommen, dass jährlich viele Altfahrzeuge ‚verloren gehen‘, aber anstatt am Vollzug zu arbeiten, wird von politischer Seite nur wieder eine neue Regel geschaffen“, kritisiert Leuning. „Dabei müsste doch nur das bestehende Recht angewandt werden.“ In Deutschland würden viele Demontagebetriebe unter erheblicher Unterauslastung leiden.

Besonders kleinere Demontagebetriebe wären durch das Ausschreibungssystem gefährdet, da sie vermutlich deutlich weniger zum Zug kommen würden als größere Unternehmen, befürchtet der Geschäftsführer. Hinzu komme, dass sie vereinzelt mit kommunalen Verwertungssystemen konkurrieren müssten, die durch den Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung andere Preise bieten könnten.

BDSV spricht von einer Art Planwirtschaft

Da außerdem angedacht ist, die Beiträge der Autohersteller nach Aspekten wie Verbrauch, Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit zu berechnen, spricht BDSV-Präsident Andreas Schwenter sogar von einer Art Planwirtschaft. „Es wird im Prinzip bestimmt, wie ein Fahrzeug zu bauen ist“, unterstreicht Leuning.

Ein weiterer Kritikpunkt für die BDSV ist, dass das Entgelt für die Entsorgung von der Kostensituation der öffentlich-rechtlichen Entsorger abhängig gemacht werden soll – für die BDSV wird hier von staatlicher Seite in die Kostenstruktur eingegriffen. „Und am Ende zahlt das Ganze ohnehin der Verbraucher“, resümiert Leuning.

Die umstrittenen Pläne werden derzeit im Zuge der Novellierung der gesamten EU-Abfallgesetzgebung diskutiert. Im Rahmen der Neufassung wird auch die EU-Altfahrzeugrichtlinie überarbeitet. Zuletzt hatte im März das EU-Parlament mit einigen Änderungen dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt.

Derzeit befinden sich die Papiere im sogenannten Trilog: Dabei wird in einer Art Vermittlungsausschuss bestehend aus Mitgliedern von EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die einzelnen Punkte verhandelt.

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