Lizenzierung von Verpackungen

Gerade mal 50 Prozent der PPK-Verpackungen waren bislang bei dualen Systemen lizenziert. Damit soll ab kommendem Jahr Schluss sein. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat einen Katalog vorgestellt, der die Inverkehrbringer in die Pflicht nimmt.

Ein neuer Katalog soll’s richten


Für die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist der Katalog eines der Kernprojekte. „Mit dem Katalog schaffen wir eine Grundlage, um es für alle Beteiligten einfacher zu machen. Künftig kann jeder Verpflichtete mit einem Blick in den Katalog rechtssicher feststellen, ob seine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Wir beseitigen damit viele Unklarheiten der vergangenen Jahre“, so ZSVR-Vorstand Gunda Rachut.

Hintergrund des vorgestellten Katalogs ist die behördliche Aufgabe der ZSVR, ab dem 1. Januar 2019 auf Antrag festzustellen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Um es den Herstellern zu ersparen, eine Vielzahl von einzelfallbezogenen Anträgen zu stellen, hat sich die ZSVR entschieden, einen entsprechenden Katalog als Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Die Erarbeitung des Katalogs erfolgte mit der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und basiert auf einer umfassenden Analyse des Verpackungsmarktes. Grundlage ist die Regelung, dass eine Verpackung, die „typischerweise“ beim privaten Endverbraucher anfällt, auch zur Finanzierung des flächendeckenden Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beitragen muss.

Insgesamt besteht der Katalog aus einem Leitfaden und 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern. Damit werden alle relevanten Konsumgüter abgedeckt. Die sogenannten Serviceverpackungen, wie zum Beispiel Tragetaschen und Coffee-to-go-Becher sind pauschal als systembeteiligungspflichtig eingeordnet, da sie fast ausschließlich beim privaten Endverbraucher landen. Versandverpackungen sind im Katalog separat aufgeführt. Diese sind ebenfalls weitaus überwiegend systembeteiligungspflichtig. Beide Pflichten bestanden bereits nach alter Rechtslage.

„Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören“, erklärt Rachut die Zielsetzung. „In Zukunft kann man einer Verpackung ansehen, ob sie an einem System zu beteiligen ist.“ Vertriebsverbote könnten nur umgesetzt werden, wenn transparent ist, dass eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist.

„Wenn es Geld kostet, beginnt das Nachdenken“

In der Vergangenheit herrschte eine massive Unterbeteiligung seitens der Hersteller. So wurden unter anderem auf Basis von mehr oder weniger pauschalen Gutachten viele Verpackungen aus dem Pflichtenbereich herausdefiniert. In Summe hat diese Unterbeteiligung zu einer Wettbewerbsverzerrung von ungefähr 200 Millionen Euro pro Jahr geführt.

Allein bei der Materialgruppe Papier-Pappe-Karton (PPK) lag der Beteiligungsgrad nach einer Untersuchung der GVM im Jahr 2016 nur bei ungefähr 50 Prozent. „Nur wenn die Hersteller und Vertreiber ordnungsgemäß für die Verpackung zahlen, entfaltet sich die Lenkungswirkung des Verpackungsgesetzes“, betont Rachut. „Wenn es Geld kostet, beginnt das Nachdenken über die Vermeidung und über recyclinggerechtes Design.“

 

© 320° | 09.08.2018

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