HBCD-Verordnung

Der Referentenentwurf für eine so genannte POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung erhebt das HBCD-Moratorium zu einem Dauerzustand. Das sei die gute Nachricht, meint der Kölner Rechtsanwalt Markus Pauly. Weniger gut sei eine andere geplante Regelung.

„Ein weiteres Beispiel für Überregulierung“


Am 5. Mai hat das Bundesumweltministerium (BMUB) den Referentenentwurf für eine so genannte POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in die schriftliche Anhörung gegeben. Noch im Juni soll die Verordnung von der Bundesregierung beschlossen werden.

„Die gute Nachricht vorweg besteht darin, dass das HBCD-Moratorium zum Dauerzustand erhoben wird“, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Markus W. Pauly die zwischen Bund und Ländern erzielte Einigung. Dem Entwurf zufolge sollen POP-haltige Abfälle nur dann als gefährlich gelten, wenn der POP-Gehalt für 16 POP die maßgeblichen Konzentrationsgrenzwerte überschreitet. Das seien die Persistent Organic Pollutants, die nach dem Beschluss der Kommission 2014/955/EU über ein Abfallverzeichnis zur Einstufung als gefährlicher Abfall führen, erklärt Pauly.

In „keinster Weise nachvollziehbar“ sei jedoch die Regelung, dass POP-haltige Abfälle, die nicht als gefährliche Abfälle eingestuft werden, dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie gesonderten Nachweis- und Registerpflichten ausgesetzt werden sollen. „So erfährt der längst überholte Begriff der nicht gefährlichen, aber überwachungsbedürftigen Abfälle eine unverhoffte Wiederbelebung“, kritisiert Pauly. Dazu bestehe weder ein tatsächlicher Anlass noch ein rechtlicher Grund. Es handele sich vielmehr schlicht um ein weiteres Beispiel für eine Überregulierung.

Der Bundesrat hatte Ende des vergangenen Jahres das so genannte HBCD-Moratorium beschlossen. Dadurch wird die Einstufung der HBCD-haltigen Polystyrole – allgemein unter Styropor bekannt – als gefährliche Abfallart für ein Jahr ausgesetzt. Mit dem geplanten Verordnungsentwurf soll nun eine dauerhafte Regelung erreicht werden.

Mehr zum Thema
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Nur ein Prozent der Bauabfälle in NRW gehen in den Hochbau
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Neue DK-0-Deponie in Nordrhein-Westfalen
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“
Videoüberwachung an Containerstellplätzen?
Weniger Lebensmittel- und Textilabfälle: EU-Parlament verabschiedet Position