Pflichten der öffentlichen Hand

kostenpflichtig
Der Bund soll künftig Produkte aus Recyclingmaterial gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Das sieht die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Doch der bvse glaubt nicht daran. Der Verband spricht von einem Papiertiger.

„Eine Art Mogelpackung“


Schon die Formulierung im ersten Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes konnte den bvse nicht überzeugen. Ohne Sanktionsandrohung oder zumindest Nachweisverpflichtung werde die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur bevorzugten Beschaffung von Produkten aus Recyclingmaterial wenig Wirkung zeigen, war der Verband überzeugt. Doch mit dem aktuellen Entwurf, der das Bundeskabinett vergangene Woche passierte, ist es aus Sicht des bvse nicht besser geworden.

Im Gegente

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