Recyclingbaustoffe

kostenpflichtig
Baden-Württemberg will Recyclingbaustoffe bei der öffentlichen Beschaffung bevorzugen. Die Regelung soll aber nur für Recyclingbaustoffe gelten, nicht für andere Sekundärbaustoffe. Ist das verfassungswidrig?

„Eine verfassungswidrige Diskriminierung“


Stein des Anstoßes ist der Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“. Dessen Schwerpunkt bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG), das unter anderem vorsieht, die öffentliche Hand zum verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen zu verpflichten. Doch genau das ist aus Sicht des Instituts für Baustoff-Forschung FEhS das Problem.

In Paragraf 2 LKreiWiG ist nämlich bei der Bevorzugung von Ersatzbaustoffen ausschließlich von Recyc

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