Neuer Clearingvertrag

Sie haben es geschafft: Die dualen Systeme haben sich auf einen neuen Clearingvertrag geeinigt. Die Einigung bezieht sich auf das laufende Jahr. Allerdings muss noch das Bundeskartellamt zustimmen.

Einigung der dualen Systeme


Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die dualen Systeme nun auf einen neuen Clearingvertrag für das laufende Jahr geeinigt. Bereits im November letzten Jahres hatten sich alle Systeme auf die Meldesystematik der ersten indikativen Mengenberechnung geeinigt.

„Wir haben durch die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten einen Vertrag unter allen Systemen aushandeln können, welchen nun alle zehn Systeme gezeichnet haben“, so Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle GmbH. Damit sei die Basis geschaffen, dass auch im letzten Jahr der Verpackungsverordnung eine eindeutige Abrechnungssystematik zwischen den dualen Systemen geschaffen wurde.

Ab dem Jahr 2019 wird dann das neue Verpackungsgesetz gelten. Der neue Clearingvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundeskartellamt.

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