Umstellung des Meldesystems

Zusätzliche Meldepflichten und die Umstellung des Meldesystems werden die Reform des ElektroG teuer machen. Die Wirtschaft befürchtet Umstellungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Hinzu kommt die Sorge um Abgrenzungsprobleme.

ElektroG: Wirtschaft befürchtet immensen Aufwand


Die zusätzlichen Meldepflichten, die Ende 2015 eingeführt werden, kosten die Wirtschaft voraussichtlich knapp 100 Millionen Euro pro Jahr. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Richtig problematisch werde jedoch die Umstellung des Meldesystems im August 2018: Die bislang zehn Kategorien, in die die rund 13.000 betroffenen Hersteller und Händler ihre Waren einordnen müssen, werden in künftig nur noch sechs umdefiniert.

Die EDV-Umstellung sei ein „enormer Aufwand“, erklärte DIHK-Experte Armin Rockholz gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Er rechne mit Abgrenzungsproblemen und Irritationen. Zumal es nicht genüge, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) einfach nur jedes neue Produkt zu melden – die gesamten Vertriebsströme müssten aufgeschlüsselt werden, und auch das laufende Geschäft sei betroffen.

25 Informationspflichten werden laut Rockholz mit der Gesetzesänderung eingeführt oder erweitert. So müsse beispielsweise jedes Industrie- und Handelsunternehmen beim EAR vorrechnen, wie viele Altgeräte die Verbraucher im Laden oder bei kommunalen Entsorgungsstellen abgegeben haben. Für gebrauchte Geräte, die nicht in der Recyclinganlage oder auf der Müllkippe landen, sondern ins Ausland geschafft werden, werde eine „Funktionsfähigkeitsprüfung“ vorgeschrieben, damit Elektroschrott nicht illegal und billig auf Deponien jenseits der Grenze lande.

150.000 Kleingeräte landen in Müllverbrennungsanlagen

Der Entsorgerverband bvse hat unterdessen den Entwurf zur Novelle des ElektroG als wichtigen Schritt zu mehr Recycling bezeichnet. Nach Angaben des Verbandes kommen rund 500.000 Tonnen Altgeräte erst gar nicht in den Recyclinganlagen an. Sie würden nach wie vor in der Restmülltonne landen, würden illegal exportiert, nicht ordnungsgemäß recycelt oder lagern in den Kellern privater Haushalte.

Von daher reiche die Möglichkeit, ausrangierte Elektrokleingeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, bei weitem nicht aus. Allein in Müllverbrennungsanlagen würden jährlich rund 150.000 Tonnen Elektrokleingeräte landen, schätzt der Verband. Deshalb sei es richtig, dass nach dem Gesetzesentwurf der Handel zur Rücknahme von gebrauchten Elektrokleingeräten verpflichtet wird.

Allerdings müsse auch darauf geachtet werden, dass der Handel in das Monitoring eingebunden wird. „Denn auch dort muss gelten, dass lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung beauftragt werden dürften“, betont der bvse. Darüber hinaus fordert der Verband auch deutlichere Formulierungen und Anforderungen an die Sammelstellen. So heißt es beispielsweise, dass ein Zerbrechen der Altgeräte „möglichst“ zu vermeiden ist. Hier müssten deutlichere Formulierungen und Anforderungen gewählt werden, denn die ordnungsgemäße Erfassung der Altgeräte sei der erste Schritt für ein erfolgreiches Recycling, so der bvse.

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