VKU befürchtet chaotische Verhältnisse

Nach der Kündigung der Clearingverträge seitens DSD rechnet der VKU mit Leistungseinschränkungen bei der Verpackungsentsorgung. Es sei klar, dass die Systembetreiber nun ihre Mengenanteile herunterrechnen werden, um Geld zu sparen.

„Entsorger können ihrem Geld hinterherlaufen“


Wie der VKU betont, sei es Aufgabe der Clearingvereinbarung in der Gemeinsamen Stelle der dualen Systeme, die jeweiligen Lizenzmengenanteile der Systembetreiber zu ermitteln. Auf Basis der so festgestellten Mengenanteile werden die operativ tätigen Entsorgungsunternehmen sowie die Kommunen für ihre Leistungen bezahlt.

Wenn es nun kein Mengenclearing mehr gebe, drohten „chaotische Verhältnisse“, warnt der Kommunalverband. Nun werde jeder der zehn Systembetreiber seine vermeintlichen Mengen und damit seinen Kostenanteil selbst gegenüber den Leistungserbringern bestimmen. „Es ist klar, dass die Systembetreiber ihre Mengenanteile herunterrechnen werden, um Geld zu sparen. Entsorger und Kommunen können dann ihrem Geld hinterherlaufen.“

Laut VKU zeigen sich nun die gravierenden Fehlkonstruktionen der Verpackungsverordnungen in aller Schärfe. Insbesondere werde deutlich, dass ein wettbewerbliches System ohne scharfe hoheitliche Steuerungsinstrumente nicht funktioniere.

„Die dualen Systeme erweisen sich als unfähig, verantwortungsvoll mit den ihnen übertragenen Entsorgungsaufgaben umzugehen“, attackiert der Verband. Für oberflächliche Reparaturmaßnahmen, wie sie aktuell in Gestalt der 7. Novelle der Verpackungsverordnung diskutiert werden, sei die Zeit abgelaufen. Nötig sei ein grundlegender Systemwechsel, der die Verantwortung für sämtliche Haushaltsabfälle den Kommunen übertrage.

„Die Zockerei der Systembetreiber unterminiert den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für Abfalltrennung und Recycling und gefährdet die verlässliche Entsorgung von gelben Säcken und Tonnen“, warnt der VKU. Nun sei damit zu rechnen, dass es auch kurzfristig zu Leistungseinschränkungen bei der Verpackungsentsorgung kommen wird, da die 100-prozentige Bezahlung nicht mehr gesichert sei.

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