Überarbeitung der Verordnung

Die umstrittene Überarbeitung der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung geht in die nächste Runde. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf vor. Der BDE bekräftigt seine Kritik und appelliert an den Bundesrat, regulierend einzugreifen.

Entsorgungs-Fachbetriebe: BDE hofft auf Bundesrat


Die Überarbeitung der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) ruft weiterhin die Betroffenen und Interessensverbände auf den Plan. Inzwischen liegt ein Regierungsentwurf vor, der beim Entsorgerverband BDE unverändert auf Kritik stößt: „Trotz erster Erfolge im bisherigen Verfahrensverlauf gibt es weiteren Anpassungsbedarf, ansonsten schießt die Verordnung über das Ziel hinaus“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Regierungsentwurf enthalte einige Anforderungen, die überzogen seien und zu einem unnötigen Mehraufwand in der betrieblichen Praxis führen würden, heißt es in der Stellungnahme des BDE. Daher schlägt der Verband mehrere Änderungen vor:

  • Der einheitliche Zertifikatsvordruck soll gestrichen werden, stattdessen sollen lediglich Mindestinhalte festgelegt werden. Laut BDE ist ein Einheitszertifikat nicht praktikabel und führe nur zu höheren Kosten ohne Qualitätsgewinn.
  • Termine für ein Entsorgungsfachbetriebe-Audit sollen nicht mit allgemeinen Überwachungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zusammengelegt werden: „Überwachungsbehörden nehmen auch heute schon im Rahmen der allgemeinen Überwachung nach Paragraf 47 KrWG Vor-Ort-Termine wahr. Für uns ist nicht ersichtlich, weshalb diese Termine mit dem freiwilligen Zertifizierungsverfahren kombiniert werden sollten und lehnen es strikt ab, dass dieses mit Verweis auf Paragraf 47 nun legitimiert werden soll“, heißt es in der Begründung.
  • Die Pflicht zur Vorprüfung bei einer Zertifizierung soll entfallen – sie sei zeit- und kostenintensiv und ohne Mehrwert.
  • Unangekündigte Vor-Ort-Termine sollen nicht systematisiert werden, sie bestrafen laut BDE mehrheitliche jene Unternehmen, die sich entsprechend der Efb-Vorgaben vorbildlich verhalten.
  • Es soll keine Mindestinhalte bei den Überwachungsberichten geben. Die im Entwurf vorgeschlagenen Mindestinhalte seien zu umfangreich und teilweise praxisfern.

Bei dem Versuch, in dem Entwurf noch Änderungen durchzusetzen, appelliert der BDE nun an den Bundesrat. Dort steht am 14. Oktober die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung auf der Tagesordnung. „Der Bundesrat sollte eingreifen, damit die Entsorger nicht geschwächt werden“, fordert Kurth.

© 320°/ek | 04.10.2016

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