Zukunft der Altholz-Kraftwerke

In den kommenden Wochen berät der Deutsche Bundestag über den Entwurf zur EEG-Novelle - eine der letzten Chancen, um doch noch eine Übergangslösung für Altholz-Kraftwerke durchzusetzen. Sollte es nicht gelingen, drohe ein gewaltiges Entsorgungsproblem, warnt der BAV.

„Es ist fünf vor 12“


In den kommenden Wochen berät der Deutsche Bundestag über den Entwurf zur EEG-Novelle. Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) und der Entsorgerverband bvse haben deshalb nochmals ihre Forderung bekräftigt, auch ein Marktintegrationsmodell für Altholzanlagen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Muster für das Marktintegrationsmodell für Altholzanlagen sei die bereits im EEG 2016 gefundene Lösung für die Schwarzlauge, welche ebenfalls eine Übergangslösung für einen geordneten Marktaustritt vorsieht.

Das von den Verbänden präferierte Marktintegrationsmodell für Altholzkraftwerke sieht eine Überbrückungsphase von 2020 bis 2026 vor. Demnach würden ausnahmslos alle Anlagen bis 2026 weiter gefördert werden, aber ab dem 1. Januar 2021 aber jährlich schrittweise weniger Geld bekommen. Für den Gesetzgeber bedeutet das laut BAV Mehrkosten von 1 Milliarde Euro. Müsste hingegen Altholz in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden, entstünden Kosten von 4,5 Milliarden Euro. Durch das BAV-Modell ließen sich somit 3,5 Milliarden Euro einsparen.

Mit einer degressiv ausgestalteten Übergangsförderung würden die rund 80 Altholzkraftwerke vor dem Schlimmsten bewahrt, betont der BAV. Ohne eine solche Lösung drohe für Deutschland ein gewaltiges Entsorgungsproblem für nicht stofflich nutzbares Altholz.

Müllverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffkraftwerke, Mitverbrennung und Altholzexporte seien keine tragfähigen Entsorgungsalternativen, so der BAV. „Es ist fünf vor 12, um dieser Entwicklung entgegenzutreten, bevor eine funktionierende Entsorgungsbranche zu Grabe getragen wird“, mahnt Verbandsgeschäftsführer Simon Obert.

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