Trilog-Verfahren

Bis in die frühen Morgenstunden haben die Verhandlungen zum neuen EU-Abfallpaket in Brüssel gedauert. Nun liegt ein Kompromiss vor. BDE und VKU zeigen sich mit den Ergebnissen weitgehend zufrieden.

EU-Abfallpaket: Parlament und Rat verständigen sich auf Recyclingquoten


Nach zähen Verhandlungen zum neuen EU-Abfallpaket haben sich EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission am frühen Montagmorgen (18. Dezember) auf zentrale Inhalte geeinigt. Der gefundene Kompromiss gilt für die Abfallrahmenrichtlinie, die Verpackungsabfallrichtlinie und die Deponierichtlinie sowie für die drei Richtlinien für Elektroschrott, Altfahrzeuge und Altbatterien.

Der Kompromiss sieht vor, dass es künftig eine einheitliche Methode für die Quotenberechnung geben soll. Darüber hinaus haben sich die Parteien auch auf die Höhe der Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Verpackungsabfälle geeinigt. Demnach sind nach Angaben des Entsorgerverbands BDE folgende Recyclingquoten vorgesehen:

  • Siedlungsabfälle: 60 Prozent ab 2030 und 65 Prozent ab 2035
  • Verpackungsabfälle (übergreifend): 65 Prozent ab 2025 und 70 Prozent ab 2030

Im Einzelnen gelten für Verpackungsabfälle folgende Quoten:

  • Kunststoffe: 50 Prozent ab 2025 und 55 Prozent ab 2030
  • Holz: 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent ab 2030
  • Metall: 70 Prozent ab 2025 und 80 Prozent ab 2030
  • Aluminium: 50 Prozent ab 2025 und 60 Prozent ab 2030
  • Glas: 70 Prozent ab 2025 und 75 Prozent ab 2030
  • Papier: 75 Prozent ab 2025 und 85 Prozent ab 2030

Der BDE bewertet die Trilog-Ergebnisse überwiegend positiv. „Es ist zu begrüßen, dass sich Parlament und Kommission bei den Recyclingquoten gegenüber dem Rat durchgesetzt haben“, sagt Präsident Peter Kurth. Neben den übergreifenden Quoten für Siedlungs- und Verpackungsabfälle zeigt sich der Verband auch mit der Festlegung der Quoten für die einzelnen Verpackungsströme zufrieden.

„Hinsichtlich der Bioabfälle hätten wir uns natürlich gewünscht, wenn die Getrenntsammlung direkt bei der Umsetzung gegriffen hätte und nicht, wie jetzt vereinbart, erst ab 2025.“ Aber so sei zumindest die richtige Weichenstellung vorgenommen worden.

Kritisch sieht der BDE hingegen den Kompromiss zur Deponierung von Siedlungsabfall. Demnach soll erst ab 2035 gelten, dass nur noch 10 Prozent der Siedlungsabfälle deponiert werden dürfen. Mitgliedstaaten, die 2013 noch über 60 Prozent ihres Siedlungsabfallaufkommens deponiert haben, bekommen weitere fünf Jahre mehr Zeit, die Vorgabe zu erfüllen. „Damit ist die ehrgeizige Zielsetzung, künftig mehr zu recyceln und Ressourcen zu schonen, zu einem guten Teil konterkariert.“

„Gute Grundlage“

Als „gute Grundlage“ bewertet der VKU den Abschluss der Verhandlungen. „Die Einigungen zum Kreislaufwirtschaftspaket sind ein deutlicher Schritt hin zu mehr Klima- und Ressourcenschutz“, so Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident. Zudem bezeichnet er die einheitlichen Berechnungsmethoden als „einen wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und eine Grundvoraussetzung für höhere Recyclingquoten“.

Gleichzeitig betont Hasenkamp, dass es nun in den Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren darum gehen muss, die Vorgaben konsequent umzusetzen. Das gelte insbesondere für die Vorgaben zur Deponierung. Darüber hinaus fordert er, dass die Industrie einen eigenen Beitrag leistet. „Wir werden nur dann dauerhaft hohe Recyclingquoten erreichen, wenn die von der Entsorgungswirtschaft gewonnenen Sekundärrohstoffe auch wieder in den Produktkreislauf eingeführt werden. Hier sollte über verpflichtende Quoten nachgedacht werden, zum Beispiel in der EU-Ökodesign-Richtlinie.“

Bislang ist der innerhalb des Trilogs getroffene Kompromiss nur vorläufig. Er muss nun vom Umweltrat und dem Europäischen Parlament abgesegnet werden. Dies soll im ersten Quartal 2018 unter bulgarischer Ratspräsidentschaft erfolgen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln.

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