Stichwort

In der CLP-Verordnung wird für ganz Europa einheitlich festgelegt, wie Stoffe und Gemische zu kennzeichnen sind. Die Inhalte der Verordnung finden Sie hier.

EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO)


CLP steht für Classification-Labelling-Packaging und ist die gesamteuropäische Umsetzung eines Systems, das die Vereinten Nationen eingeführt haben. Durch das Global Harmonized System (GHS) der UN wurde eine gültige Einstufungsmethode geschaffen, die unter anderem mit einheitlichen Piktogrammen und Texten auf die Gefahren für Gesundheit und Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien hinweisen soll.

Die CLP-Verordnung ist in Europa im Januar 2009 in Kraft getreten und löst alle bis dahin bestehenden Einstufungs- und Kennzeichnungssystem ab. Für die Umstellung gibt es teilweise lange Übergangsfristen. Für Stoffe ist die CLP-Richtlinie seit dem 1. Dezember 2010 anzuwenden. Für Gemische gilt sie ab dem 1. Juni 2015.

Neben den Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Chemikalien wurde auch eine Meldepflicht für die in Verkehr gebrachten Stoffe eingeführt.

Weitere Einzelheiten können Sie direkt der CLP-Verordnung entnehmen.

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