Urteil
kostenpflichtigStädte und Gemeinden dürfen Ausschreibungsregeln nicht außer Acht lassen, wenn sie sich gegenseitig Aufträge geben. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Rheinland-Pfalz klargestellt. Dabei geht es die Entsorgung von Restabfällen.
EuGH: Strenge Vorgaben für Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber
Städte und Gemeinden müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof streng auf Ausschreibungsregeln achten, wenn sie sich gegenseitig Aufträge geben. Dies entschieden die EU-Richter in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Rheinland-Pfalz zur Müllentsorgung. Dort pochten die Beteiligten auf Ausnahmen, die der EuGH so aber nicht sieht. (Rechtssache C-429/19)
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel hatte mit dem Landkreis Neuwied vereinbart, dass dieser in seiner Ab