Unbesetzte Stellen

In Deutschland haben Unternehmen immer größere Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden. Viele Firmen setzen daher verstärkt auf Weiterbildung. Aber auch das Flexirentengesetz kann hilfreich sein.

Fachkräftemangel spitzt sich zu


Der Fachkräftemangel hat aktuell einen neuen Höchststand erreicht. Dies zeigt die Kantar TNS-Studie „Weiterbildungstrends in Deutschland 2018″, die im Auftrag des Bildungsunternehmens sgd unter 300 Personalverantwortlichen durchgeführt wurde.

Für Unternehmen wird es demnach immer schwieriger, auf dem leergefegten Fachkräftemarkt qualifiziertes Personal zu finden. So können 70 Prozent aller befragten Unternehmen ihren Personalbedarf nicht decken. 2011 waren es noch 55 Prozent.

„Der Fachkräftemangel nimmt kritische Ausmaße an. Dies gilt ganz besonders für die mittleren und großen Unternehmen“, erklärt Maziar Arsalan, Geschäftsführer der sgd. „Für viele wird es schwierig, Projekte und Aufträge abzuarbeiten, geschweige denn neue anzunehmen. Ohne geeignete Gegenmaßnahmen verhindert der Personalengpass Erfolg und Wachstum.“

Mehr Weiterbildung

Um den Ressourcenengpass abzufedern, setzen 73 Prozent der befragten Unternehmen verstärkt auf berufsbegleitende Weiterbildung. In mittleren Unternehmen sind es sogar 79 Prozent und in großen Unternehmen 82 Prozent. Im Fokus stehen dabei vor allem die Auszubildenden. An zweiter Stelle folgt die Höherqualifizierung von Mitarbeitern.

„Dies ist der logische nächste Schritt. Denn viele gut ausgebildete Fachkräfte haben das Potenzial, sich weiterzuentwickeln – im Rahmen einer Aufstiegsweiterbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker oder beispielsweise auch im Projektmanagement“, so Andreas Vollmer, Pädagogischer Direktor der sgd.

Auf den weiteren Plätzen folgen die fachliche und persönliche Weiterbildung aller Mitarbeiter sowie Förderprojekte für Berufseinsteiger ohne Schulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung. Die Weiterbildung von Frauen und Männern in Elternzeit und von Mitarbeitern ab 55 Jahren haben für die Befragten nahezu den gleichen Stellenwert.

Wie die Studie ebenfalls, fehlen vor allem ausgebildete Fachkräfte bzw. Sachbearbeiter mit abgeschlossener Ausbildung fehlen (42 Prozent). An zweiter und dritter Stelle folgen angelernte Facharbeiter mit Berufserfahrung sowie Spezialisten mit akademischem Abschluss (jeweils 26 Prozent). Speziell große Unternehmen haben auch mit einem Mangel an Führungskräften im mittleren Management zu kämpfen (41 Prozent).

Unterstützung durch Flexirentengesetz

Hilfreich kann auch das im November 2016 verabschiedete Flexirentengesetz sein, das eine individuelle Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich vereinfacht.Das Gesetz unterstützt Unternehmen insofern, als die Firmen keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner mehr zahlen müssen. Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis entfallen zusätzlich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver.

Im Kern regelt das Gesetz zwei Sachverhalte neu: Wenn der Arbeitnehmer schon vor Erreichen des Rentenalters in Ruhestand geht, aber Teilzeit weiterarbeiten möchte (Option 1), und wenn der Arbeiter nach dem Eintritt ins Rentenalter weiterarbeitet (Option 2).

Option 1: Vor Erreichen des Rentenalters

Bisher konnte ein Arbeiter, der vorgezogen in Rente gegangen ist, bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen. Zudem durfte der Betrag zweimal im Jahr bei bis zu 900 Euro liegen, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Lag der Betrag darüber, wurde die Rente deutlich gekürzt.

Ab dem 1. Juli können nun Frührentner zunächst 6.300 Euro jährlich verdienen, ohne Abstriche in der Rente machen zu müssen. Geraten sie darüber, wird dieser Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet beziehungsweise abgezogen. Es gibt aber eine Obergrenze für den Hinzuverdienst: Wird die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst addiert und liegt der Betrag über dem bisherigen Einkommen, wird die Rente komplett gestrichen, heißt es in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Neu ist auch, dass die Arbeitnehmer bei vorgezogener Rente weiterhin in die Rentenkasse einzahlen müssen. Bisher waren sie von dieser Pflicht zwar befreit, konnten aber so auch ihre Ansprüche nicht mehr steigern.

Option 2: Nach Erreichen des Rentenalters

Bisher war es für Arbeiter wenig attraktiv, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Zwar musste der Angestellte keine Rentenbeiträge mehr bezahlen und konnte unbegrenzt dazuverdienen, doch obwohl der Arbeitgeber weiterhin in die Rentenkasse einzahlte, erhöhte sich der Anspruch des Angestellten nicht mehr.

Nun sollen die Beitragszahlungen der Arbeitgeber auf den späteren Rentenanspruch angerechnet werden, außerdem kann sich der Arbeiter entscheiden, ob er selbst weiter in die Kasse einzahlt. „Für jeden Monat, den Sie über Ihre Rentenaltersgrenze hinaus noch weiterarbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufenden Beitragszahlungen zur Rentenversicherung“, teilt die Deutsche Rentenversicherung in dem Merkblatt mit.

 

© 320° | 29.05.2018

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