Reduzierung von Einweg-Kunststofftüten

Frankreich macht ernst mit der Einschränkung von Einweg-Kunststofftüten. Anfang Februar verabschiedete das Umweltministerium eine entsprechende Verordnung. Vorgesehen ist ein Stufenmodell.

Frankreich verabschiedet Kunststofftüten-Verordnung


Die Verordnung zu Einwegkunststofftüten verabschiedete das französische Umweltministerium am 1. Februar. Die Bekanntmachung traf erwartungsgemäß auf breite Zustimmung der Biokunststoffbranche. „Die Verordnung macht eindeutige Vorgaben zur Reduzierung von Einweg-Kunststofftüten zugunsten von biobasierten, biologisch abbaubaren und für die Heimkompostierung zugelassenen Kunststofftüten. Das ist ein wichtiger Schritt und unterstreicht die essentielle Rolle von Biokunststoffen für eine Kreislaufwirtschaft in Europa”, sagt Hasso von Pogrell, Geschäftsführer des europäischen Verbands European Bioplastics (EUBP).

Die Verordnung wird am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Sie bezieht sich laut EUBP auf Einweg-Kunststofftüten, die dünner als 50 Mikrometer sind, und schreibt vor, dass diese dem französischen Standard für Heimkompostierung entsprechen und einen biobasierten Gehalt von mindestens 30 Prozent vorweisen müssen, berichtet EUBP. Dieser Mindestgehalt an Biomasse werde stufenweise auf 40 Prozent im Jahr 2018 angehoben. Im Jahr 2020 erhöht sich der Mindestgehalt auf 50 Prozent, im Jahr 2025 muss er mindestens 60 Prozent betragen.

Plastikmüll in EuropaDie entsprechenden Biokunststoffmaterialien seien bereits auf dem Markt verfügbar, betont der Verband. Auch seitens der Hersteller von Biokunststoffen stehe der Umstellung nichts im Wege. „Wir begrüßen die Mobilmachung der Behörden zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Die jahrelange Forschung aller Beteiligten zur Entwicklung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen zur Reduzierung unserer Abhängigkeit vom Öl zahlen sich endlich aus“, erklärte Christophe Doukhi-de Boissoudy, Präsident der französischen Verbands Club Bio-plastiques. Die Verordnung werde dazu beitragen, die Verschmutzung durch Plastiktüten zu reduzieren und die Wirtschaftstätigkeit der französischen Kunststoffverarbeiter anzukurbeln, denn Frankreich würde derzeit 90 Prozent der Frucht- und Obstbeutel importieren.

Durch die Verordnung wird Frankreich zu einem der ersten europäischen Länder, die durch die Bevorzugung biobasierter und für die Heimkompostierung geeigneter Kunststofftüten einen konkreten Schritt in Richtung der Erfüllung der Europäischen Direktive zur Reduzierung des Verbrauchs von dünnen Kunststofftüten unternehmen. Aus Sicht des EUBP unterstreicht sie außerdem die Vorteile einer getrennten Bioabfallsammlung mit Hilfe von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Tüten. „Wir sind überzeugt, dass die französische Verordnung als Vorbild für europäische Gesetzgebung dienen und zu einer erhöhten Nachfrage nach nachhaltigen Biokunststofflösungen beitragen wird”, so von Pogrell.

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