Urteil des VG Düsseldorf

Erst Adler, dann H&M: Erneut bestätigt ein Gericht, dass die freiwillige Rücknahme von Alttextilien nicht als gewerbliche Sammlung zu werten ist. Insofern besteht auch keine Anzeigepflicht. Entscheidend ist vielmehr ein anderer Umstand.

Freiwillige Rücknahme befreit von Überlassungspflicht


Die Modekette H&M darf auch weiterhin eigene und fremde Alttextilien zurückzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (Az. (17 K 8650/13) entschieden. Die Untersagung der freiwilligen Rücknahme, die von einer nordrhein-westfälischen Kommune ausgesprochen wurde, sei somit rechtswidrig, wie die Kanzlei avocado rechtsanwälte mit Bezug auf das aktuelle Urteil erklärt.

Die Kanzlei verweist auf die Begründung des Gerichts, wonach die Voraussetzungen des Paragraphen 62 in Verbindung mit dem Paragraphen 18, Abs 1 Alt. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nicht erfüllt sind. H&M habe zu keinem Zeitpunkt gegen die Anzeigepflicht verstoßen. Denn eine Anzeigepflicht bestehe nur für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen, nicht aber für Systeme der freiwilligen Rücknahme im Rahmen der Produktverantwortung. Insofern sei die Untersagung der freiwilligen Rücknahme rechtswidrig.

Eine entscheidende Bedeutung kam in diesem Fall dem Feststellungsbescheid gemäß Paragraph 26 KrWG über die freiwillige Rücknahme von Abfällen im Rahmen der Wahrnehmung der Produktverantwortung zu. Diesen Bescheid hat H&M am 25. März 2015 von der Stadt Hamburg erhalten. Damit komme H&M die Ausnahme („Privilegierung“) von der Überlassungspflicht zu Gute, wie avocado mit Bezug auf die Urteilsbegründung erläutert. Dabei komme es nicht darauf an, ob der erstellte Feststellungsbescheid rechtmäßig ist, oder nicht. Denn die Ausnahme von der Überlassungspflicht greife bereits dann ein, wenn nur ein wirksamer Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde erteilt worden sei. Ab diesem Zeitpunkt wirke die Privilegierung bundesweit.

Mit dem Urteil haben die Düsseldorfer Richter noch einmal klargestellt, „dass derartige Feststellungsbescheide bereits mit ihrem Erlass bundesweite Privilegierungswirkungen entfalten – und zwar unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit und auch ohne weitere Anzeigepflicht nach Pargaraph 18 KrWG“, betont die Kanzlei avocado. Für Hersteller und Vertreiber, die Alttextilien oder auch andere Abfälle im Rahmen ihrer Produktverantwortung zurücknehmen wollen, bedeute dies ein großes Plus an Rechtssicherheit.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte das VG Würzburg der Modekette Adler zugestanden, Altkleider im Rahmen der Produktverantwortung nach Paragraph 26 KrWG unabhängig davon zurückzunehmen, und zwar unabhängig davon, sie diese ursprünglich selbst hergestellt oder vertrieben hat. Auch im Fall H&M ist die freiwillige Rücknahme nicht auf Kleidungsstücke beschränkt, die Kunden bei H&M erworben haben. Vielmehr umfasst die Rücknahme von H&M auch gebrauchte Bekleidung bzw. Altkleidung anderer Hersteller und Vertreiber.

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Herstellerverant-wortung: Reconomy mit neuem Service für Textilien
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan