Falsche Meldungen

Das baden-württembergische Umweltministerium geht gegen duale Systeme vor, die falsche Mengenstromnachweise ausgestellt haben. Gegen fünf Systembetreiber hat das Ministerium bereits Bußgeldverfahren eingeleitet. Doch es könnte noch viel härter kommen.

Fünf duale Systeme müssen mit Millionenstrafen rechnen


Umweltminister Franz Untersteller hat auf einer VKU-Fachtagung heute (28. Juni) in Friedrichshafen die aus seiner Sicht unzureichenden Vollzugsmöglichkeiten der Verpackungsverordnung des Bundes kritisiert. „Einige duale Systeme nutzen die Löcher des Systems unrechtmäßig aus und profitieren von Mindermeldungen an die Clearingstelle im Wert von insgesamt rund 70 Millionen Euro bei Kunststoff- und Metallverpackungen und etwa 15 Millionen Euro bei Glas und Papier. Das können wir nicht tatenlos hinnehmen“, erklärte der Minister.

Das baden-württembergische Umweltministerium hatte im Wege der Amtshilfe erreicht, auf die vom Bundeskartellamt erhobenen Marktzahlen aus dem Jahr 2015 zugreifen zu können. Dadurch sei es gelungen, die unterschiedlichen Mengenmeldungen der dualen Systeme an die Clearingstelle und das DIHK-Register transparent zu machen. „Wir haben festgestellt, dass fünf Mengenstromnachweise falsch waren“, erklärte der Umweltminister. Daraufhin habe sein Haus gegen die betroffenen dualen Systeme entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

Es drohen Strafen in Millionenhöhe

Die Verpackungsverordnung sieht für falsche Mengenstromnachweise ein Bußgeld von maximal 10.000 Euro vor. „Ein Bußgeld in dieser Höhe wäre aus unserer Sicht bei diesen unrechtmäßig unterschlagenen Mengen und Summen deutlich zu niedrig“, sagte Untersteller. Deshalb versuche das Umweltministerium auf dem Weg der Gewinnabschöpfung, dem Verhalten der ‚schwarzen Schafe‘ unter den dualen Systemen beizukommen. Dabei ginge es um Summen in Millionenhöhe, so Untersteller. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die angestoßenen Verfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein werden.

Die Betreiber dualer Systeme sind verpflichtet, der unabhängigen Clearingstelle und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die jeweils bei ihnen lizensierten Produkte beziehungsweise Produktverpackungen zu melden. Diese Mengenmeldungen dienen zur Berechnung der anteiligen Kosten, die das betreffende duale System an der Entsorgung zu tragen hat. Eine zu niedrige Mengenangabe reduziert die Kosten gegenüber der Konkurrenz. „Damit bereichert sich der Betreiber des dualen Systems zu Lasten Dritter“, so Untersteller.

 

© 320° | 28.06.2018

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