Diskussionsvorschlag für Wertstoffgesetz

Die Initiative GemIni hat heute einen Gesetzentwurf für ein Wertstoffgesetz präsentiert. Demnach ist eine strikte Aufgabenteilung zwischen örE und privaten Entsorgern vorgesehen. Die geplante Zentrale Stelle soll verpflichtet werden, die Leistungen auszuschreiben.

GemIni: Sortierung und Verwertung übernehmen die Privaten


Die Initiative zur Abschaffung der Dualen Systeme GemIni hat nochmals ihre Kompromissbereitschaft in Sachen Aufgabenverteilung der Wertstoffentsorgung untermauert. Nach ihren Vorstellungen soll es künftig eine strikte Aufgabenverteilung geben: Für die Erfassung sind demnach alleine die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zuständig. Die Sortierung und Verwertung hingegen übernimmt ausschließlich die private Entsorgungswirtschaft. Der geplanten Zentralen Stelle kommt in diesem Modell die Aufgabe zu, die Sortier- und Verwertungsleistungen auszuschreiben. Die Ausschreibung ist dem Konzept zufolge verpflichtend.

Wie die Initiative erklärt, versteht sie den heute präsentieren Gesetzentwurf für das geplante Wertstoffgesetz als Diskussionsgrundlage. An dem Ziel, die Dualen Systeme abzuschaffen, hält GemIni unverändert fest. Darüber hinaus schlägt sie folgende Regelungen für das Wertstoffgesetz vor:

  • Als Wertstoffe im Sinne des Gesetzes sollen nicht nur Altpapier, Glas, Metalle, Kunststoffe und Getränkekartons gelten, sondern auch Bioabfall und Altholz.
  • Die Vergärung gilt dem Entwurf zufolge als Recycling. Als Recycling von Kunststoffen gelten nur Verfahren, bei denen stoffgleiches Neumaterial ersetzt wird oder der Kunststoff für eine weitere stoffliche Nutzung verfügbar bleibt.
  • Die örE sind verpflichtet, überlassungspflichtige Wertstoffe mit Ausnahme von Altholz durch geeignete Erfassungssysteme getrennt zu erfassen. Eine gemeinsame Erfassung mehrerer Wertstofffraktionen ist zulässig.
  • Auf die Erfassungsmengen werden Wertstoffe aus dem Sperrmüll, die zusammen mit dem sonstigen Sperrmüll getrennt vom Restabfall erfasst und über eine Sperrmüllsortierung ausgeschleust werden, angerechnet.
  • Die getrennt erfassten Wertstoffmengen sind in den Abfallbilanzen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auszuweisen.

Für die Sortierung und Verwertung der erfassten Wertstoffe soll Folgendes gelten:

  • Die Sortierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der erfassten Wertstoffe obliegt der Zentralen Stelle.
  • Die Zentrale Stelle übernimmt die von den örE erfassten Wertstoffe an von örE festgelegten Übernahmestellen.
  • Die Zentrale Stelle ist öffentlicher Auftraggeber. Sie ist verpflichtet, die Leistungen im Wettbewerb zu vergeben.
  • Auf die Recyclingquoten wird nur der Mengenanteil an zugeführten Wertstoffen angerechnet, der in der betreffenden Recyclinganlage auch recycelt wird. Diejenigen Anteile des Anlageninputs, die anderen Verwertungsverfahren zugeführt werden, werden nicht auf die Recyclingquote angerechnet.
  • Recyclinganlagen sind durch eine technische Überwachungsorganisation zu zertifizieren.
  • Die örE und die Zentrale Stelle führen zum Nachweis der Einhaltung der Recyclingquoten Mengenstromnachweise. Sie verpflichten die Betreiber von Recyclinganlagen zur Vorlage entsprechender Mengenstromnachweise hinsichtlich der den Anlagen zugeführten Wertstoffmengen.

Für die geplante Zentrale Stelle soll gelten:

  • Die Zentrale Stelle wird durch die produktverantwortlichen Inverkehrbringer von Wertstoffen finanziert.
  • Sie untersteht der Aufsicht des Umweltbundesamtes.
  • Die Zentrale Stelle trägt die Kosten, die den örE für die Erfassung der Wertstoffe entstehen.
  • Sie ist verpflichtet, einen Erstattungsbetrag, berechnet in Euro pro Einwohner und Jahre, zu zahlen.
  • Sie ist ebenfalls verpflichtet, einen Erstattungsbetrag, berechnet nach der Erfassungsmenge, zu zahlen.
  • Die örE teilen der Zentralen Stelle und dem Umweltbundesamt jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres die ihnen entstandenen Kosten für die Wertstofferfassung mit.

Offen lässt der Gesetzentwurf die rechtliche Organisationsform der Zentralen Stelle. Denkbar sind eine Stiftung, eine beliehene Gesellschaft des Privatrechts oder ein öffentlich-rechtlicher Verband. Auch die Frage, wer Träger der Zentralen Stelle sein wird, wird in dem Entwurf nicht beantwortet. Aus Sicht von GemIni wäre eine Verantwortungsübernahme durch die Wirtschaft wünschenswert. Auch der Kreis der Produktverantwortlichen, die die Zentrale Stelle finanzieren sollen, müsste noch festgelegt werden.

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