Besserer Vollzug

Mit einer symbolischen Maßnahme will Niedersachsen den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung begleiten. Das Land wird 100 Betriebe über die neuen gesetzlichen Anforderungen aufklären. Die Erkenntnisse sollen den Vollzug unterstützen.

Gewerbeabfall-Verordnung: Niedersachsen schult 100 Betriebe


In Niedersachsen will das Umweltministerium ein sogenanntes 100-Betriebe-Programm auflegen. Damit sollen 100 Unternehmen über die neuen Recyclinganforderungen der Gewerbeabfallverordnung aufgeklärt werden. Das kündigte der Staatssekretär des Umweltministeriums, Frank Doods, am Dienstag (17. Juli) bei der Einweihung der neuen Gewerbeabfallsortieranlage in Hannover an. Die Anlage wurde Ende Juni vom Recycler Tönsmeier in Betrieb genommen.

„Die erfolgreiche Umsetzung der neuen Recyclinganforderungen hat eine sehr hohe Bedeutung“, sagte Umwelt-Staatssekretär Frank Doods. „Über die allgemeine Überwachung hinaus haben wir daher für dieses Jahr ein „100-Betriebe-Programm“ aufgelegt, das Betriebe über die neuen Rahmenbedingungen aufklären soll. Zugleich sollen die dabei erhaltenen Erkenntnisse den allgemeinen Vollzug unterstützen und verbessern.“

Im Rahmen der gesonderten Maßnahme besuchen derzeit Mitarbeiter der niedersächsischen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Rahmen des Programms 100 Betriebe. Sie sollen dort ganz speziell die Belange der neuen Gewerbeabfallverordnung ansprechen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und die unteren Abfallbehörden bei den Landkreisen und Städten sind in Niedersachsen für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zuständig.

Gleichwohl dürfte es sich der Aktion eher um einen symbolischen Akt handeln. Gemäß der Gewerbesteuerstatistik gab es in Niedersachsen im vergangenen Jahr rund 222.000 steuerpflichtige Gewerbebetriebe. Von daher dürften 100 Betriebe den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung höchstens marginal unterstützen.

100.000 Tonnen Kapazität in Hannover

Die neue Sortieranlage in Hannover kann jährlich etwa 100.000 Tonnen gemischte Gewerbeabfälle verarbeiten. Tönsmeier hat die Anlage Ende Juni in Betrieb genommen und in die Aufbereitungstechnik, die von zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedient wird, rund 5 Millionen Euro investiert.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Seither müssen Gewerbetreibende ihre Abfälle schon an den Anfallstellen trennen. Wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Trennung nicht möglich ist, muss das Gemisch einer hochtechnischen Sortierung zugeführt werden, mit der möglichst viele Wertstoffe für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden können.

 

© 320° | 17.07.2018

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