EU-Beschluss

Zwei Jahre länger als geplant dürfen ineffiziente Halogenleuchten auf dem Markt angeboten werden. Das hat die EU-Kommission entschieden. Dabei birgt der Umstieg von Halogen auf LED ein gigantisches Energieeinsparpotenzial.

Gnadenfrist für ineffiziente Halogenlampen


Halogenlampen sind als Stromfresser bekannt. Sie sind zwar einen Tick sparsamer als die alten Glühlampen, aber im Vergleich zu modernen LED verbrauchen sie fünf- bis zehnmal so viel Energie. Eigentlich sollten sie daher im kommenden Jahr aus den Regalen verschwinden. Doch dieses Verbot verschiebt sich nach einem EU-Beschluss um zwei Jahre. Somit bleiben die als energieineffizient eingestuften Halogenleuchten noch bis September 2018 im Handel.

Absatzverteilung am Beleuchtungsmarkt in Deutschland nach Technologie im Jahresvergleich 2009 und 2012 Die neue Frist bis 2018 gilt nach Angaben der EU-Kommission nur für Halogenlampen der Effizienzklasse D. Das sind diejenigen Lampen, die hauptsächlich in der klassischen Birnenform produziert werden. Abgeflachte Spotlampen hingegen, die beispielsweise in Schreibtischlampen oder Deckenstrahlern Verwendung finden, sind nicht mit einer Frist belegt.

Die Fristverschiebung für die sechste Stufe der Beleuchtungsverordnung begründet die EU-Kommission mit einer Analyse des Beleuchtungsmarktes. Demnach könnten moderne LED-Lampen die ineffizienten Halogenlampen nicht bis 1. September 2016 vollständig ersetzen. Deshalb kam die Kommission zum Schluss, dass dieser Termin zu früh für die LED-Technologie käme.

Europäische Lampenstudie widerspricht EU-Kommission

Dem widerspricht allerdings eine europäische Lampenstudie, an der unter anderem die schwedische Energiebehörde und das belgische Bundesamt für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Umwelt beteiligt waren. Die LED-Technik ist der Studie zufolge bis zu drei Jahre weiter, als die EU-Kommission unterstellt. Folglich wäre die Fristverschiebung nicht nötig. Davon ist auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) überzeugt.

Der BUND hatte bereits im Vorfeld des jetzt gefassten EU-Beschlusses darauf hingewiesen, dass in Europa beim Umstieg von Halogen auf LED ein gigantisches Energieeinsparpotenzial schlummert. Bei einer Verschiebung der sechsten Stufe der Beleuchtungsverordnung um zwei Jahre nach hinten, würden Energieeinsparungen von rund 37 Terrawattstunden verlorengehen. Das entspreche der Kapazität von zehn Kohlekraftwerken. Außerdem würden unnötigerweise mehr als 13 Megatonnen Kohlendioxid freigesetzt. Nicht zuletzt würden die europäischen Verbraucher unnötigerweise über 8 Milliarden Euro zusätzlicher Stromkosten bezahlen müssen.

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