Urteil

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen bestätigt. Ihm wird zu Last gelegt, in fünf Fällen seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt zu haben.

Haftstrafe für Ex-Chef der Essener Entsorgungsbetriebe bestätigt


Nach Darstellung des Bundesgerichtshofes hatte der Angeklagte seine Pflichten als Geschäftsführer der EBE GmbH in fünf Fällen verletzt und dem Unternehmen dadurch einen Gesamtschaden in Höhe von rund 650.000 Euro zugefügt. Das Landgericht Essen hatte den früheren Geschäftsführer Klaus Kunze deshalb zu drei Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.

Nach Angaben des Gerichts hatte Kunze in einem Fall einen bestehenden Zahlungsanspruch gegen die Firma eines befreundeten Unternehmers unter Verwendung von Scheinrechnungen ausbuchen lassen. In zwei weiteren Fällen hatte er Mitarbeiter der EBE GmbH angestellte dafür abgestellt, die Bürgermeister der Stadt Essen unentgeltlich eine längere Zeit zu chauffieren.

Darüber hinaus hatte Kunze dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens ein Arbeitsentgelt in unberechtigter Höhe gewähren lassen. Außerdem hatte er aus Gefälligkeit gegenüber dem mitangeklagten Computerspezialisten die Vergütungspauschale eines längerfristig mit ihm geschlossenen Beratervertrags nachträglich um mehr als 50 Prozent erhöht.

Der IT-Fachmann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch diese Strafe bestätigte der BGH.

 

320°/mit Material von dpa | 23.07.2018

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