Kostenbeteiligung

kostenpflichtig
Im Garten einer Münchner Hausbesitzerin wurde Munition aus dem Zweiten Weltkrieg geborgen. Die Hausbesitzerin hatte sich geweigert, einen Teil der Bergungskosten zu übernehmen. Doch den Prozess vor Gericht hat sie verloren.

Hausbesitzerin muss für Bergung von Weltkriegsmunition zahlen


Eine Münchner Hausbesitzerin muss sich an den Kosten für die Bergung von Weltkriegsmunition aus ihrem Garten beteiligen. Auf die Hausbesitzerin entfallen rund 45.000 Euro. Insgesamt beliefen sich die Gesamtkosten auf etwa 1,7 Millionen Euro. Davon trägt der Bund 1,15 Millionen Euro und die Stadt München 400.000 Euro. Einen entsprechenden nicht-öffentlichen Beschluss des Stadtrats bestätigten Kreise am Mittwoch.

Aus dem Garten im Münchner Stadtteil Freimann waren im Jahr 201

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