Bescheid erteilt

Die Genehmigung ist erteilt: Der Zementhersteller Holcim darf am Standort Dotternhausen den derzeitigen EBS-Anteil von 60 Prozent aufstocken. Das Regierungspräsidium Tübingen hat für das umstrittene Vorhaben grünes Licht gegeben.

Holcim darf EBS-Verbrennung aufstocken


Der Drohrohrofen des Zementherstellers Holcim in Dotternhausen darf künftig ausschließlich mit Ersatzbrennstoffen (EBS) befeuert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat dazu den entsprechenden Bescheid veröffentlicht. Damit kann Holcim Süddeutschland den Energiebedarf künftig komplett statt wie bisher lediglich zu 60 Prozent mit EBS decken.

Das grüne Licht begründet das Regierungspräsidium unter anderem damit, dass bereits 2013 ein Probeversuch gezeigt hätte, dass die Anhebung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehrohrofens auf 100 Prozent zu keiner erkennbaren Erhöhung der Emissionen geführt habe. Gleichwohl gibt der Bescheid niedrigere Emissionsgrenzwerte vor, für die Holcim die Anlagentechnik geringfügig umbauen muss.

Mit der positiven Änderungsgenehmigung geht für Holcim ein langer Prozess zu Ende. Bereits im Oktober 2014 wurde das entsprechende Gesuch beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Genehmigung für erhöhte EBS-Mengen hatte Holcim da längst, es fehlte nur die immissionsschutzrechtliche Erlaubnis. Nach Angaben einer Sprecherin wurden 2016 rund 100.000 Tonnen EBS eingesetzt. Mit der neuen Genehmigung sollen es nun rund 130.000 Tonnen sein.

Bei den Anwohnern stießen die Pläne Holcims auf Widerstand, es wurden unter anderem steigende Quecksilber-Emissionen befürchtet. Die Einwendungen der Bevölkerung wies das Regierungspräsidium auf 15 Seiten des Dokuments zurück. Unter anderem verwies die Behörde auf Anforderungen aus der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung, die eine kontinuierliche Überwachung der Quecksilberemissionen vorschreibt.

© 320°/ek | 06.03.2017

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