Einstufung der Zentralen Stelle

kostenpflichtig
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat EPS als nicht recyclingfähig eingestuft – zu Unrecht, wie die IK-Fachgruppe airpop meint. Die Einstufung sei eine Stigmatisierung, die nicht gerechtfertigt sei.

IK-Fachgruppe hält dagegen: EPS ist recyclingfähig


In einer gemeinsamen Mitteilung wehren sich das Forum für EPS Recycling EPSY und die Fachgruppe airpop gegen die Einstufung von EPS als nicht recyclingfähig. Diese Einstufung hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister zum 1. Januar 2019 vorgenommen. Die beiden Organisationen verweisen darauf, dass Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS) zu 50 Prozent recycelt würden. Das sei im europäischen Vergleich ein beispielhaftes Ergebnis, das sukzessive weiter ausgebaut werde.

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