Novelle der Recycling-Baustoffverordnung in Österreich

Nur wenige Monate nach Inkrafttreten soll die Recycling-Baustoffverordnung in Österreich novelliert werden. Branchenvertreter kritisieren unter anderem die geltenden Rückbau-Regelungen für Bauherren und die neuen Anforderungen für anfallenden Bauschutt. Dadurch verteuere sich der Einsatz von RC-Baustoffen.

„Jede Baustelle eine Mini-Deponie“


Die neue Recycling-Baustoffverordnung in Österreich sorgt für reichlich Diskussionsstoff. Der österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) sieht zum einen die einfachen Hausbauer von der aktuellen Regelung benachteiligt. Durch die Verordnung seien Hausbauer mit enormen Kosten und einem hohen bürokratischen Aufwand konfrontiert, kritisiert der BRV. Schon ab dem Abbruch einer Doppelgarage müsse eine spezielle Fachkraft („Rückbaukundige Person“) eine Objektbeschreibung, eine Schadstofferkundung, ein Rückbaukonzept und ein Freigabeprotokoll erstellen.

„Das ist einfach zu teuer“, urteilt der Verband. Als weiteres Beispiel führt der BRV den Abbruch eines typischen Wohnhauses an, bei dem rund 300 Tonnen Bauschutt anfallen. Hier seien 12 Seiten Dokumentation notwendig, hinzu kämen Kosten durch Voruntersuchungen.

Der Verband fordert daher: Bis zu dieser Größenordnung sollte eine einfache Bestätigung der Schadstofffreiheit auf einem A4-Blatt genügen. „Die Freigabe durch einen Bautechniker, der dafür mit seiner Unterschrift für die Schadstofffreiheit der Baurestmassen haftet, muss für übliche Einfamilienhäuser reichen“, sagt BRV-Präsident Thomas Kasper. Und Martin Car, Geschäftsführer des BRV, ergänzt: „Wir verlangen eine einfache Qualitätssicherung bei jedem Bauvorhaben – aber zu vernünftigen Konditionen“.

Verbessertes altes System

Die hohen Bürokratiekosten beim Rückbau verteuern auch den Einsatz von Recycling-Baustoffen, ist der BRV überzeugt. Das Ministerium versucht zwar Erleichterung zu schaffen, indem für die ersten 750 Tonnen pro Baustelle keinerlei Anforderungen gelten sollen. Doch der BRV weist diesen Vorschlag zurück. Denn unter diesen Umständen könnten ohne Dokumentation, ohne chemische Analyse und ohne vorhergehende Schadstofferkundung Bauschutt vergraben werden, befürchtet der Verband.

Das Beseitigen auf der Baustelle, und davon gibt es in Österreich jährlich zig-tausende, werde legalisiert, warnt der BRV. Jede Baustelle wird eine „Minideponie“. Zudem werde jeder Bauherr Probleme bekommen, wenn er einen Keller oder eine Garage bauen möchte und den vorgefundenen Schutt dann doppelt teuer entsorgen müsse.

Im Interesse der Bauherrn und der Bauwirtschaft schlägt der Verband eine andere Lösung vor. Das über 25 Jahre bewährte System einer einfachen und raschen Umweltanalyse (Eluatanalyse) soll künftig für landwirtschaftliche Gebäude und Einfamilienhäuser erhalten bleiben. Das bedeutet: Wie bisher soll es möglich sein, binnen weniger Tage durch eine Fachanstalt eine Bestätigung zu erhalten, um aufbereitete Baurestmassen als Qualitätsbaustoff für Baustraßen, Hinterfüllungen oder im Siedlungswasserbau einzusetzen. Darüber hinaus könnten zusätzliche, aber leistbare Anforderungen festgelegt werden.

Rasches Handeln ist angesagt

Der BRV will den Vorschlag nun dem Gesetzgeber unterbreiten. Damit ist die Hoffnung verbunden, die geplanten Ablagerungen zu verhindern und künftig eine kostengünstige Qualitätssicherung zu realisieren. Mit einem geänderten Verfahren werde „die durch die derzeit in der Novelle vorgesehene Zweiklassengesellschaft nicht stattfinden“, ist der Verband sicher.

Allerdings sei „rasches Handeln“ angesagt. Denn schon im Sommer soll die geplante Novelle das Ablagern von Baurestmassen auf jeder Baustelle zulassen – unabhängig von Wasserschutzgebieten.

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