Klärschlammverwertung

Bislang werden die Klärschlamme aus dem Rhein-Neckar-Kreis in anderen Bundesländern thermisch verwertet. Doch das soll sich bald ändern. Der Kreis setzt auf eine regionale Lösung und eine interkommunale Zusammenarbeit.

„Jetzt ist die interkommunale Zusammenarbeit gefragt“


Noch stehen die strategischen Überlegungen des Rhein-Neckar-Kreises zur künftigen Verwertung von Klärschlamm am Anfang. Aber so viel steht schon fest: In Zukunft soll die Verwertung und Rückgewinnung von Phosphor über die kommunale AVR UmweltService abgewickelt werden. Gegebenenfalls wird die AVR dabei mit kommunalen Partnern zusammenarbeiten.

„Vor allem die regionale, interkommunale Zusammenarbeit ist jetzt gefragt“, sagt Thomas Brümmer, Prokurist der AVR UmweltService. „Vorstellbar bei dieser Form der Zusammenarbeit sind verschiedene Modellvarianten, es ist aber noch zu früh, sich damit jetzt bereits im Detail zu beschäftigen. Zunächst geht es um die interkommunalen Gespräche und da bauen wir, wie bereits bei verschiedenen AVR-Projekten in der Vergangenheit, auf das „Wir-Gefühl“ im Rhein-Neckar-Kreis“, erklärt Brümmer.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen sind bereits in Kraft

Mit seinen rund 540.000 Einwohnern ist der Rhein-Neckar-Kreis einer der bevölkerungsreichsten Stadt- bzw. Landkreise in Baden-Württemberg. Derzeit befinden sich 18 Kläranlagen in Betrieb, acht davon sind aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zum Phosphor-Recycling verpflichtet. Kreisweit fallen ca. 50.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr an.

Der Hauptentsorgungsweg für die Klärschlämme ist die thermische Verwertung mit ca. 90 Prozent, 10 Prozent werden landwirtschaftlich verwertet. Aufgrund der fehlenden Kapazitäten in Baden-Württemberg erfolgt die thermische Verwertung der Klärschlämme aus dem Rhein-Neckar-Kreis derzeit in anderen Bundesländern, wobei sie dabei oftmals über hunderte von Kilometern transportiert werden müssen.

Hintergrund der Klärschlamm- und Phosphor-Thematik ist die neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die der Deutsche Bundestag im Juli 2017 verabschiedet hatte. Damit definiert der Gesetzgeber die zukünftige Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung für Kläranlagenbetreiber und fordert entsprechend ausgearbeitete Konzeptvorlagen bis zum Jahr 2023 ein.

Die neue Verordnung basiert auf dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahre 2013 und wird innerhalb der nächsten 12 bzw. 15 Jahre vollumfänglich umgesetzt werden. Ab dann ist auch eine bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen verboten.

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hatte in seiner Sitzung vom 10. Juli 2017 seine weiteren, strategischen Entwicklungsziele definiert und dabei die zukünftige Verwertung von Klärschlämmen inklusive Phosphor-Recycling in den mittel- und langfristigen Maßnahmenkatalog aufgenommen. Mit der Umsetzung beauftragte das Gremium die AVR UmweltService.

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