Vorschlag der Kommission

Einweggeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und Ballonhalter aus Plastik sollen in der Europäischen Union verboten werden. Die EU-Kommission bestätigte am Montag ihre bereits inoffiziell bekannten Pläne. Im Visier sind insgesamt zehn Einwegprodukte aus Kunststoff.

Jetzt ist es offiziell: EU will Plastikgeschirr verbieten


„Plastikmüll ist ohne Zweifel ein großes Thema, und die Europäer müssen dieses Problem zusammen angehen“, erklärte Vizepräsident Frans Timmermans heute bei der Vorstellung der Kommissionspläne. „Die heutigen Vorschläge sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, die dazu führen werden, dass wir in unseren Supermärkten weniger Einwegplastik vorfinden werden. Wir werden einige dieser Artikel aus den Regalen verbannen und sie durch sauberere Alternativen ersetzen, sodass den Menschen ihre Lieblingsprodukte weiterhin zur Verfügung stehen.“

Die Kommission begründet den Vorstoß hauptsächlich mit dem Schutz der Ozeane. Mehr als 80 Prozent des Mülls in den Meeren sei Plastik. Die vorgeschlagene EU-Richtlinie nimmt zehn Wegwerf-Produkte sowie ausrangierte Fischernetze besonders ins Visier, die nach Angaben der EU-Kommission zusammen 70 Prozent des Mülls an Stränden ausmachen.

Im Einzelnen sehen die neuen Vorschriften folgenden Regelungen vor:

  • Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen, so die Kommission. Das Vermarktungsverbot soll für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden können. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden. Dies können sie erreichen, indem sie nationale Ziele für die Verbrauchsminderung festsetzen, die Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie wird auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.
  • Zielvorgaben für die Sammlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.
  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies soll für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.
  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher für die negativen Auswirkungen einer unsachgemäßen Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

Für Fischfanggeräte‚ auf die 27 Prozent der gesamten Strandabfälle entfallen, beabsichtigt die Kommission, den bestehenden politischen Rahmen durch Systeme der Herstellerverantwortung für Fanggeräte mit Kunststoffanteil zu ergänzen. So werden Hersteller kunststoffhaltiger Fanggeräte die Kosten für das Einsammeln der Abfälle aus den Hafenauffangeinrichtungen sowie den Transport und die Behandlung dieser Abfälle übernehmen müssen. Sie sollen auch die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen tragen. Einzelheiten zu den neuen Vorschriften für Fanggeräte sind hier abrufbar.

Die Kommission verspricht sich große Umweltvorteile von ihren Plänen. So sollen die Maßnahmen den Ausstoß von Kohlendioxid um 3,4 Millionen Tonnen verringern. Bis 2030 könnten Umweltschäden im Wert von 22 Milliarden Euro vermieden werden, erklärte die Brüsseler Behörde. Verbraucher könnten bis zu 6,5 Milliarden Euro sparen.

„Wettbewerbsvorteile für Unternehmen“

Für die Unternehmen würden die Pläne einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen, erklärt die Kommission. So würden einheitliche Vorschriften für den gesamten EU-Markt ein „Sprungbrett für europäische Unternehmen“ schaffen, das „Größenvorteile und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auf dem boomenden Weltmarkt für nachhaltige Produkte mit sich bringt“.

Durch die Einführung von Wiederverwendungssystemen (z. B. Pfandsystemen) könnten Unternehmen eine zuverlässige Belieferung mit hochwertigen Werkstoffen gewährleisten. „In anderen Fällen kann der Anreiz, nach nachhaltigeren Lösungen zu suchen, den Unternehmen technologischen Vorsprung gegenüber globalen Wettbewerbern verleihen“, so die Kommision.

Die von der Kommission vorgelegte Richtlinie ist zunächst nur ein Vorschlag. Dieser muss nun mit den EU-Staaten und dem EU-Parlament verhandelt werden. Die Verabschiedung und Umsetzung dürften Jahre dauern.

 

© 320°/mit Material von dpa | 28.05.2018

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