Phosphor-Verwertung

Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm soll künftig zur Pflicht werden. Das Bundeskabinett hat nun die entsprechende Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen. Die Pflicht zur Rückgewinnung greift allerdings erst nach Ablauf einer Übergangsfrist.

Kabinett beschließt Klärschlamm-Verordnung


Die Bundesregierung hat heute die Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen. Damit soll das Recycling von Wertstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen verstärkt werden. Vor allem Phosphor soll zurückgewonnen werden, um es anschließend für Düngemittel verwenden zu können. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

In der neuen Verordnung gelten lange Übergangsfristen. Für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor erst 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Die Bundesregierung begründet die lange Übergangsfrist damit, dass der Umrüstungsprozess für Abwasserbehandlungsanlagen technisch aufwendig ist und daher mehrere Jahre dauern kann. Die Verordnung gibt für die Phosphorrückgewinnung keine bestimmte Technologie vor, sondern lässt Spielraum für den Einsatz oder die Entwicklung innovativer Verfahren. Es wird damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlammaschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurückzugewinnen. Ausnahmen bestehen für Klärschlämme mit besonders niedrigen Phosphorgehalten.

Ausnahmen für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen

Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50.000 Einwohner ausgelegt sind, besteht laut Verordnung weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Damit will das Bundesumweltministerium Rücksicht auf Besonderheiten ländlich geprägter Regionen nehmen. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert.

In Deutschland werden gegenwärtig noch fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor wiederzugewinnen. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme werden derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Bundesweit fallen bei der Abwasserreinigung rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm pro Jahr an.

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