Elektroaltgeräte

kostenpflichtig
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt. Damit sollen auch Supermärkte verpflichtet werden, Elektroaltgeräte zurückzunehmen.

Kabinett beschließt Novelle des ElektroG


Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

„Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja S

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