Beschluss des Zweckverbands

Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft bleibt auf Kurs: Mit neuen Gutachten will der Verband belegen, dass die Einführung einer Biotonne keine ökologischen Vorteile bringen würde. Notfalls auch vor Gericht.

Keine Biotonne für Region Trier


Den Beschluss fasste die Verbandsversammlung in der gestrigen Sitzung einstimmig. Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) wird auf die Einführung einer Biotonne verzichten. Der Verzicht ziele nicht darauf ab, eine Ausnahmeregelung zu bewirken, betonte der Geschäftsführer des RegAb, Maximilian Monzel, vor den anwesenden Vertretern der zum RegAb zugehörigen Kreise. Vielmehr sei es so, dass das bisherige Behandlungsverfahren für Rest- und Biomüll die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits erfülle. Das würden neue Gutachten belegen.

In der Region Trier werden bislang die Bioabfälle zur Trocknung des Restmülls in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) genutzt. Der daraus erzeugte Ersatzbrennstoff wird energetisch verwertet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, Bioabfälle ab Januar 2015 getrennt zu erfassen. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn Ökoeffizienzanalysen belegen, dass alternative Verfahren zur Biotonne mindestens ökologisch gleichwertig sind.

Vor diesem Hintergrund hat der RegAb verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben. Unterstellt wurde aufgrund der ländlichen und dünn besiedelten Struktur des Verbandsgebiets eine Anschlussquote an die Biotonne von rund 50 Prozent. Dadurch ließen sich bei einer Einwohnerzahl von rund 530.000 Personen zusätzlich 22.500 Tonnen Bioabfall erfassen. In einer Ökoeffizienzanalyse, die das Institut bifa durchgeführt hat, wurden verschiedene Alternativen zum bisherigen Verfahren untersucht, darunter auch die Einführung einer Wertstofftonne sowie die Einführung einer Wertstofftonne plus Biotonne plus energetische Verwertung in einer Müllverbrennungsanlage.

Das Ergebnis zeige, dass die Alternativen und insbesondere die Einführung einer Biotonne keine signifikanten ökologischen Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren aufweisen, erklärte bifa-Vertreter Siegfried Kreibe auf der Verbandsversammlung. Zwar existiere ein Umweltvorteil der stofflichen Verwertung, wenn eine Biotonne eingeführt wird, doch dieser Vorteil werde im Wesentlichen aus zwei Gründen aufgewogen beziehungsweise verringert:

  • Geringere Energiemenge aus dem erzeugten Ersatzbrennstoffprodukt bedingt durch die Abtrennung von Biogut aus dem Restabfall und die entsprechenden Folgen für die Trocknung in der MBT
  • Mehraufwand für Sammlung und Transport durch Etablierung des zusätzlichen Holsystems Biotonne

Wie Kreibe ausführte, sei die ökologische Bewertung der Variante Biogut letztlich abhängig vom angenommenen Behandlungsverfahren für Biogut. Für die Behandlung der getrennt erfassten Bioabfälle aus dem Verbandsgebiet wurde als Verfahren die Vergärung mit „guter fachlicher Praxis der Betriebsführung“ angenommen. Optimierte Vergärungsanlagen würden zu ökologischen Vorteilen bei Einführung einer Biotonne führen, erklärte Kreibe, die Behandlung in einer offenen Kompostierungsanlage dagegen zu ökologischen Nachteilen. In jedem Fall würde die Einführung der Biotonne zu Mehrkosten von etwa 3,3 Millionen Euro pro Jahr führen.

Mehrkosten bei allen Alternativen

Wie die Ökoeffizienzanalyse weiter zeigt, würden alle Varianten der stofflichen Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (Einführung einer Wertstofftonne bzw. GiG-Sammlung) oder eine Hygienisierung des Grünschnitts zu ökologischen Vorteilen im Vergleich zur Ausgangslage führen. Allerdings wären damit auch Mehrkosten verbunden: rund 700.000 Euro für die Einführung der Wertstofftonne, rund 500.000 Euro für den Ausbau der Behandlungsanlagen zu Kompostplätzen bei vollständiger Kompostierung des Grünschnitts sowie 2,7 Millionen Euro bei einer gemeinsamen Sammlung von Wertstoffen und Restabfall im Rahmen einer GiG-Sammlung.

Noch höher wären die Mehrkosten für die Variante Wertstofftonne plus Biotonne plus MVA, die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) – der Aufsichtsbehörde der rheinland-pfälzischen Landesregierung – favorosiert wird. Bei dieser Variante würden sich die Mehrkosten auf 8 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Auérdem würde sich die Ökoeffizienz im Vergleich zur aktuellen Situation verschlechtern.

Drohender Rechtsstreit

Aus rechtlicher Sicht gab der vom RegAb beauftragte Rechtsanwalt Günther Teufel von der gleichnamigen Kanzlei ebenfalls grünes Licht. So sei Paragraf 7, Absatz 2, Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt, weil bei dem bisherigen Verfahren eine energetische Verwertung vorliege, erklärte er auf der Verbandsversammlung. Die nach der Behandlung in der MBT verbleibende Abfallmenge werde einer R1-Anlage zur thermischen Verwertung zugeführt, so dass man die Behandlung in der MBT als Vorbehandlungsschritt zur thermischen Verwertung verstehen müsse. Teufel teilt dabei nicht die Auffassung, dass der Heizwert eines Abfalls vor dessen Konditionierung zu bestimmen ist. Nicht die Entstehung, sondern die Verwendung und Verwendbarkeit eines Abfalls stehe im Vordergrund, betont er.

Die spannende Frage ist nun, ob die SGD Nord die Auffassung der RegAb teilt. Die Behörde hatte sich bislang skeptisch gegenüber der Position des Zweckverbands gezeigt. Die Verbandsvertreter waren sich gestern durchaus bewusst, dass die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Trier landen könnte. Das Risiko eines Rechtsstreits will der Verband aber eingehen.

Abzuwarten bleibt auch, ob die SGD Nord noch eine stoffliche Verwertung beispielsweise in Form einer Phosphorrückgewinnung fordert. Eine solche Forderung wurde auch dem baden-württembergischen Zweckverband Kahlenberg aufgelegt, der ebenfalls die Einführung der Biotonne ablehnt. Für einen solchen Fall sei man gerüstet, erklärte RegAb-Geschäftsführer Monzel am Rande der Verbandsversammlung. Rechtlich begründet im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wäre eine solche Forderung indes nicht.

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