E-Government

Das Bundesverkehrsministerium will das E-Government in Kfz-Zulassungsstellen erweitern. Ziel ist ein besserer Datenabgleich. Was aber immer noch fehlt, ist die automatische Einbeziehung des Verwertungsnachweises.

Kfz-Datenabgleich: Jetzt fehlt nur noch die automatische Einbeziehung des Verwertungs-Nachweises


Nach Informationen des Stahlrecyclingverbands BDSV hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für weitere Möglichkeiten bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ) einschließlich der Fahrzeugabmeldung vorgelegt. Schon bisher konnten Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen worden waren, in einem elektronischen Verfahren abgemeldet werden (Außerbetriebsetzung). In einer 2017 eingeführten weiteren Stufe wurde auch eine elektronische Wiederzulassung ermöglicht.

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf sollen weitere Fallgestaltungen, wie z. B. die Neuzulassung, einbezogen werden, erklärt die BDSV. Dies soll nicht nur den Bürgern eine Entlastung bringen. Auch der Datenabgleich zwischen Zulassungsstelle, Fahrzeugherstellern und Kraftfahrtbundesamt soll deutlich vereinfacht werden.

Wie die BDSV bedauert, sei der Verband mit seinen früheren Vorschlägen zur automatischen Einbeziehung des Verwertungsnachweises in das Verfahren noch nicht durchgedrungen. Die Prüfung (bzw. Weiterleitung) des Verwertungsnachweises hänge immer noch von der Mitwirkung der Halter und Zulassungsstellen ab. Allerdings seien jetzt immerhin viele datentechnische Voraussetzungen geschaffen worden, die die zukünftige automatische Abwicklung des Verwertungsnachweises zwischen Demontagebetrieben und Kraftfahrtbundesamt ermöglichen.

Für die Altautoverwerter habe der Datenabgleich große Bedeutung, wie die BDSV erklärt. Der Verband werde daher weiter darauf drängen, dass „das umweltrechtliche Kontrollinstrument für die ordnungsgemäße Altautoverwertung – der Verwertungsnachweis – künftig volle Wirkung entfaltet“.

 

© 320° | 24.08.2018

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